SKURRILER GLOCKENSTREIT IN SALZBURG: EINIGUNG üBER GLOCKENLäUTEN ERZIELT

Nach monatelangem Rechtsstreit um das viertelstündliche Glockenläuten der Pfarrkirche in Herrnau wurde in Salzburg eine vorläufige Einigung erzielt. Ab sofort sollen die Glocken nur noch zur vollen und halben Stunde läuten.

Ein ungewöhnlicher Konflikt um das Läuten der Kirchenglocken in Salzburg-Herrnau konnte am Dienstag vorläufig beigelegt werden. Im Zentrum des Streits stand das Viertelstundenläuten, das nach der Renovierung des Kirchturms wieder eingeführt wurde. Nun wurde eine neue Regelung getroffen: Künftig sollen die Glocken nur noch zur halben und vollen Stunde läuten – und das nur tagsüber. Diese neue Vereinbarung wird über den Sommer getestet.

Die neue Regelung

Gerhard Lebitsch, Anwalt der Pfarre Herrnau, äußerte sich zum ORF zufrieden: „Beide Seiten wollten eine friedliche Lösung erreichen. Wir sind dem einen großen Schritt näher gekommen. Es werden die 15 Minuten und 45 Minuten nicht mehr geschlagen, nur noch die halben und vollen Stunden von 7.00 bis 20.00 Uhr – und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Hier wurden zwei Stunden reduziert.“ Michael Polst, Anwalt des klagenden Anrainers, begrüßte ebenfalls die Einigung: „Es war die Prozessführung aus Verjährungsgründen nötig. Es gibt nun eine gute Lösung, auch unter Mithilfe der Richterin. Wir hoffen, dass das nun von Dauer ist.“ Die neue Regelung wird noch im Sommer umgesetzt. Beide Seiten hoffen, dass der Konflikt damit dauerhaft beigelegt ist.

Das ist passiert

Laut Anrainern läuteten die Kirchenglocken in Herrnau insgesamt 248-mal täglich zwischen 7.00 und 22.00 Uhr. Genau diese Häufigkeit war für einige Bewohner ein Problem. Sie fühlten sich durch die Lautstärke belastet. Dabei betonten sie, dass sie nichts gegen die Kirche oder das sakrale Läuten bei Messen am Morgen, Mittag und Abend hätten. Allerdings sei das viertelstündliche Schlagen der Glocken in einem dicht besiedelten Stadtteil unzumutbar. Trotz Gesprächen mit der Pfarre, die zur Reduzierung der Lautstärke führten, blieb das Viertelstundenläuten bestehen – zur Unzufriedenheit der Anrainer. Die Kirche sah die Angelegenheit anders. Der Kirchturm stehe seit 60 Jahren, und die Glocken hätten im Wesentlichen immer geläutet, wenn auch mit Unterbrechungen. Das Viertelstundenläuten sei daher als ortsüblich anzusehen, argumentierte der Rechtsvertreter der Kirche.

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