CAUSA FUßACH: ZEUGEN BELASTEN EX-FINANZSCHEF

Im Prozess rund um den Finanzskandal in der Gemeinde Fußach wurden am Donnerstag bis tief in die Nacht etliche Zeugen einvernommen. Ein Urteil kam allerdings nicht zustande – stattdessen wurde abermals vertagt. 

Im Prozess um den Fußacher Finanzskandal sind am Donnerstag zahlreiche Zeugen einvernommen worden. Darunter die Ehefrau des angeklagten Ex-Finanzleiters. Sie bestätigte weitestgehend die Aussagen ihres Mannes, wonach dieser sieben Tage die Woche gearbeitet habe. Ihm wird u. a. vorgeworfen, unrechtmäßig über 3000 Überstunden verrechnet zu haben. Bei der Befragung durch Richterin Verena Wackerle sorgte die Gattin in ihren Angaben dennoch für einige Widersprüche. So sagte sie: „Mein Mann hat nach der Arbeit gerne in einem Lokal am See gesessen, um runterzukommen.“

Trotz der vielen Arbeit habe man regelmäßig Wanderungen oder Spaziergänge unternommen. Zum Thema Anlagegeschäfte und der Frage, ob der Angeklagte auch für dritte Personen Veranlagungen gemacht habe, wollte die Zeugin zunächst nichts sagen. Nach kurzem Innehalten verneinte sie jedoch die Frage und meinte: Zwar seien Freunde zu ihm gekommen, um ein paar Tipps zu holen. Ihres Wissens habe ihr Gatte aber Veranlagungen hauptsächlich für berufliche Zwecke gemacht. Grundsätzlich habe er zuhause so gut wie nie über seine Arbeit gesprochen.

Mit Spannung erwartet wurden auch die Erörterungen des Sachverständigen Erich Pummerer zu den vom Ex-Finanzchef verrechneten Überstunden. Die Berechnungen in dieser Form seien weder üblich noch nachvollziehbar, sagte Pummerer. So hatte der Angeklagte die Beträge gerundet, eine Erklärung dafür blieb er allerdings schuldig: „Ich weiß es nicht mehr.“ Auf Basis der Einschätzung des Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Finanzleiter statt 23.500 Euro satte 47.000 Euro an Überstunden einkassiert hat.

Zum Thema Überweisungen widersprach etwa die als Zeugin geladene Buchhalterin den Aussagen des Ex-Finanzchefs, TAN-Codes beim Bürgermeister geholt und mit dem Beschuldigten Überweisungen nach dem Vier-Augen-Prinzip getätigt zu haben. „Damit hatte ich nichts zu tun.“ Er alleine hätte die Überweisungen getätigt. Auch habe sie im Zuge der elektronischen Umstellung nichts von der Existenz zweier Karten gewusst. 

Prozess auf 22. Juli vertagt

Nachdem die Verhandlung am Donnerstag bis in die Nacht dauerte, wurde das Prozessende auf den 22. Juli vertagt.

Der ehemalige Bürgermeister und der inzwischen pensionierte Finanzleiter der Ortschaft müssen sich bekanntlich seit Mai wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt und Untreue vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Beide Angeklagten hatten sich vor dem Schöffengericht nicht schuldig bekannt.

In der Öffentlichkeit hatte der Fall großes Aufsehen verursacht, weil Kontrollmechanismen wohl über Jahre versagt haben. Der Bürgermeister, der im Herbst 2020 nicht mehr zur Gemeindevertretungswahl antrat, brachte im Sommer 2020 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Strafbehörde ein, als er von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfuhr. Daraufhin wurde der Landesrechnungshof tätig und stellte in einer Prüfung vor drei Jahren grobe Misswirtschaft und Mängel in der Verwaltung der 4000-Einwohner-Gemeinde fest, über 200.000 Euro Schaden sollen entstanden sein.

2024-07-05T12:47:11Z dg43tfdfdgfd