NATASCHA OCHSENKNECHTS BRUDER MUSS INS GEFäNGNIS

Wenn Natascha Ochsenknecht (59) ihren Bruder, den Fotografen Ingo Robin Wierichs (57), in nächster Zeit sehen möchte, muss sie ihn wohl im Gefängnis besuchen. Denn laut "Bild" wird der 57-Jährige einige Zeit auf seine Freiheit verzichten müssen. Dem Bericht des Blattes zufolge, ist ein Urteil des Amtsgerichts München vom vergangenen Oktober gegen ihn vor wenigen Tagen rechtskräftig geworden. Schon in wenigen Wochen könnte der Fotograf seine Strafe antreten.

Schwere Vorwürfe gegen Natascha Ochsenknechts Bruder

Die Anschuldigungen gegen ihn wiegen schwer: Ingo Robin Wierichs wird vorgeworfen, seine Ex-Partnerin bedrängt und bedroht zu haben. Nach einem Streit im Frühjahr 2022 soll er sie während eines Skiurlaubs in einer Hütte eingesperrt und mit einem Messer bedroht haben. Als sie keinen Geschlechtsverkehr wollte, soll er sie angegriffen haben. Seine Ex-Partner erstattete Anzeige, ein Kontaktverbot soll er jedoch ignoriert und sie online mehrfach bedrängt haben. Zudem soll er gegen ihren Willen ein Video von ihr veröffentlicht und Fotos zum Verkauf angeboten haben.

Ingo Robin Wierichs muss ins Gefängins

Laut "Bild" wurde der Fotograf im Oktober vergangenen Jahres wegen Freiheitsberaubung, Bedrohung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz sowie des Kunsturheberrecht zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund seiner Vorstrafen bekam er keine Bewährung. Ingo Robin Wierichs legte Berufung ein – diese Woche sollte es erneut zur Verhandlung kommen, doch nun zog er die Berufung offenbar zurück. Das bestätigte Dr. Laurent Lafleur, Pressesprecher des OLG München, gegenüber der "Bild". Auch die Staatsanwaltschaft verzichtet dem Bericht zufolge auf Rechtsmittel, das Urteil ist daher rechtskräftig – und der Bruder des Reality-Stars wird für ein Jahr ins Gefängnis wandern. Mindestens, denn wie "Bild" berichtet, war  Ingo Robin Wierichs in den vergangenen Jahren noch zwei weitere Male verurteilt worden. Die Strafen, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden waren, könnten nun ebenfalls vollstreckt werden. "Bild" zufolge muss die Strafvollstreckungsbehörde darüber in den kommenden Wochen entscheiden.

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