24 JAHRE SPäTER – STAATSANWALTSCHAFT KLAGT PETER PILZ

Der Ex-Grüne und Listengründer Peter Pilz muss jetzt wegen Vorfällen vor Gericht, die teils mehr als 20 Jahre zurückliegen. "Heute" kennt die Details.

Ein sehr kurioses Spektakel ereignet sich diese Woche, das es wohl noch nie gegeben hat. Denn die Staatsanwaltschaft reichte eine Anklage gegen den Ex-Politiker Peter Pilz ein – über 24 Jahre nach den Vorfällen, um die es geht. Am Freitag soll er deshalb vor Gericht stehen.

Normalerweise würden die Vorwürfe unter diesen Umständen verjähren. Doch weil Peter Pilz aufgrund seiner politischen Mandate jahrelang im Genuss der parlamentarischen Immunität war, wurden die Ermittlungen gehemmt. Eine Verjährung gibt es deshalb nicht. Während seiner Tätigkeit als Politiker – er war im Amt zwischen 1999 und 2017 und dann wieder von 2018 bis 2019 – legte sich Pilz immer wieder mit den Behörden an.

Vorgeworfen wird Pilz nun seitens der Staatsanwaltschaft, im Jahr 2000 und im Jahr 2008 das Delikt der verbotenen Veröffentlichung (§301 StGB) begangen zu haben, wie sein Anwalt Johannes Zink bestätigt. Der Strafantrag liegt "Heute" vor. Einerseits handelt es sich um die sogenannte "Ekis-Spitzelaffäre" in der Wiener Polizei aus 2000. Pilz hatte dabei Informationen aus einem Disziplinarverfahren gegen Polizisten veröffentlicht. Diesen wurde vorgeworfen, auf Anstiftung von FPÖ-Politiker Daten illegal abgefragt zu haben.

Darüber hinaus präsentierte Pilz im Jahr 2008 Details aus einem anderen Disziplinarverfahren rund um die Aufklärung, was bei der Suche der entführten Natascha Kampusch schiefgegangen war. Die Disziplinarverfahren seien in beiden Fällen laut Beamtendienstrecht nicht öffentlich gewesen – was bedeute, dass Pilz davon nichts nach außen hätte kommunizieren dürfen, argumentiert die Anklage.

Im letzten Punkt des Strafantrages geht es um eine angebliche üble Nachrede gegenüber dem BFA in der Zeit, als Herbert Kickl Innenminister war.

"Ich habe mich in allen Fällen wie ein Abgeordneter und nicht wie ein Beamter verhalten. Missstände vom Ekis-Skandal bis zu 'Kampusch' aufzudecken war nicht nur mein Recht, sondern meine wichtigste Aufgabe", sagt Pilz.

Sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen, so Anwalt Zink zu "Heute". Und untermauert: Pilz sei "der festen Überzeugung, dass er schlichtweg seinen Beruf als Nationalratsabgeordneter gelebt hat und es Teil dieses Berufs war, Informationen zu erhalten und Missstände öffentlich zu machen".

Der dritte Anklagepunkt liegt nicht mehr so weit zurück. Dabei handelt es sich um eine Aussage von Pilz im Jahr 2018, als ein bereits integrierter Afghane abgeschoben wurde. Dieser gab an, sich zu keiner Religion zu bekennen und erhielt kein Asyl, sein Bruder schon – dieser war zum Christentum konvertiert. Angesichts der Debatte sprach Pilz von einem "amtlichen Mordversuch" durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, denn dem Mann drohe in Afghanistan große Gefahr.

Die bereits eingeleiteten Ermittlungen gegen Pilz wurden aufgrund seiner Immunität durch seinen Sitz im Parlament im Juni 2018 wieder eingestellt. Einen Antrag, seine Immunität aufzuheben, gab es aber nicht. Erst als Pilz aus dem Parlament 2019 wieder ausschied, wurden die Ermittlungen erneut aufgenommen.

Pilz selbst sieht dem Verfahren gelassen entgegen: "Ich stehe zu allem, was ich getan habe. Für künftige Abgeordnete ist es wichtig, dass es endlich Rechtssicherheit für die parlamentarische Kontrolle gibt", so der Gründer des Portals zackzack.at und Buchautor.

Dennoch möchte er wissen, wer diesen Prozess, nach einer so langen Zeit und "ohne ernsthafte Ermittlungen" nun wolle.

Sein Anwalt Zink wirft überdies die Frage auf, dass man "rechtspolitisch durchaus darüber diskutieren kann, ob man im Jahr 2024 über angebliche Straftaten eines Abgeordneten im Jahr 2000 verhandeln soll".

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