POLIZIST NICHT VERSTANDEN – TAUBE WIENERIN FESTGENOMMEN

In Wien kam es zu einer befremdlichen Amtshandlung am Ring. Eine gehörlose Radfahrerin wurde von einem Polizisten am Boden fixiert. Die Frau klagte.

Unerhörte Amtshandlung eines Wiener Polizisten: Der Uniformierte hatte auf offener Straße einer Gehörlosen Handschellen angelegt und die Frau am Boden fixiert. Das "Verbrechen" der tauben Uni-Mitarbeiterin: Sie hatte den Beamten nicht gehört.

Am 25. Oktober 2023 überquerte Tina S. (32, Name geändert) am Weg zur Arbeit mit ihrem Fahrrad die Kreuzung Babenbergerstraße/Burgring nach links zum Radweg. "An dieser Stelle wurde ich von einem Fahrradpolizisten angehalten", so die 32-Jährige zu "Heute". Unglücklicherweise hatte sie eine rote Ampel übersehen.

Das anschließende "Gespräch" mit dem Beamten gestaltete sich schwierig: "Er redete etwas vor sich her, das ich natürlich nicht verstand und ich deutete ihm, dass ich taub bin", so die Wienerin, die daher einen Text auf ihr Handy schrieb. Der Polizist forderte ihren Ausweis, gab keine Begründung ab. "Ich wollte die Strafe aber gleich vor Ort bezahlen – ohne Aufnahme meiner persönlichen Daten", erklärte Tina S.

Dann ging es plötzlich Schlag auf Schlag: Noch bevor sie richtig kommunizieren konnte, wurde sie zu Boden geworfen und ihr am Bauch liegend Handschellen angelegt. Die schockierte Frau legte eine Maßnahmenbeschwerde ein, die Sache landete vor Kurzem vor dem Verwaltungsgericht: Dort behauptete der Polizist felsenfest, Tina S. habe versucht wegzufahren und sei unkooperativ gewesen.

Doch der Wiener Anwalt Gregor Klammer konnte Widersprüche in der Aussage des Beamten aufzeigen – die Amtshandlung wurde als rechtswidrig beurteilt. Das Landesgericht Wien muss über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden, den das Opfer gelten machen will. Denn: "Die Festnahme war unverhältnismäßig. Der Polizist hätte seine Amtshandlung in verständlicher Art und Weise erklären müssen. Meine Mandantin wollte nie fliehen. Sie wollte nur verstehen, was konkret geschieht", so Klammer.

Die Polizei akzeptierte das Urteil, erklärt in einer Stellungnahme gegenüber "Heute"  jedoch, dass Beamte nach dem Verwaltungsstrafgesetz ermächtigt sind, "die Identität einer Person festzustellen, wenn sie bei einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat ertappt wird. "Bei dieser Feststellung ist die Person verpflichtet, mitzuwirken." Die Strafe fürs überfahrene Rotlicht betrug übrigens saftige 140 Euro und wurde von der gehörlosen Wienerin umgehend bezahlt.

2024-07-01T03:37:32Z dg43tfdfdgfd