NACH „VORSORGLICHER“ NOTWEHR EINEN ZAHN VERLOREN

Mann (44) vermöbelte Opfer „vorsorglich“ – und plädierte vor Gericht in St. Pölten auf Notwehr. Neben dem außergerichtlichen Tatausgleich gibt es Schmerzensgeld für den Verletzten.

Hier handle es sich um eine klassische „Opfer-Täter-Umkehr“ – dessen ist sich der Angeklagte am Gericht St. Pölten sicher. Er habe schließlich in Notwehr gehandelt – wenn auch zeitverzögert. Das Opfer trug nach zwei gezielten Fußtritten des gebürtigen Wieners eine Schädelprellung, Abschürfungen sowie einen abgebrochenen Zahn davon.

Der 44-Jährige musste sich nun wegen schwerer Körperverletzung verantworten. „Ein Angriff ist keine Notwehr“, hält der Richter der Rechtfertigung des Angeklagten entgegen.

Der 44-Jährige war nur Wochen davor mit einem der beiden Kontrahenten aneinandergeraten. Damals musste er bei der Auseinandersetzung einen Zahn lassen. Als sich die beiden nun in einem Zug erneut zufällig gegenüberstanden, fackelte er nicht lange und ließ schon vorsorglich die Füße sprechen. „Diesmal war ich schneller“, erklärt er. Die sexuelle Ausrichtung des Opfers hätte nichts damit zu tun gehabt.

Mann bekannte sich nicht schuldig

„Das ist doch ein Witz, mich hier als Angeklagten hinzustellen“, sieht der 44-Jährige die Schuld woanders. Man einigte sich auf einen außergerichtlichen Tatausgleich samt 200 Euro Schmerzensgeld für das Opfer. 

2024-06-23T09:14:27Z dg43tfdfdgfd