FRANKREICH SAGT NUN MOGEL-PACKUNGEN DEN KAMPF AN

In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler von Montag an sogenannte Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Diese Praxis sei zwar nicht verboten, stoße aber häufig auf Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt wird.

Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird, teilte das Pariser Wirtschaftsministerium mit.

Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße ist nun in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben.

Regelung gilt für alle Lebensmittel

Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte. Die Regelung zur Kenntlichmachung sogenannter „Shrinkflation“ hatte Frankreich während der hohen Inflation im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, als viele Menschen über hohe Lebensmittelpreise klagten und sich zugleich durch verkleinerte Verpackungen getäuscht fühlten.

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