„DIESES KIND WAR EINFACH EIN ZUSATZEINKOMMEN“

Pflegeeltern im Burgenland sollen einen ADHS-Buben ab dem fünften Lebensalter im Keller eingesperrt und mehrfach misshandelt haben. Beide bestreiten die stichhaltigen Vorwürfe. 

Traumata brauchen halt manchmal Zeit, um angesprochen und schließlich verarbeitet zu werden. Heute ist der Bub, der damals fünf war und immer schon unter Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung litt (ADHS), 22 Jahre jung.

„Vater“ bezieht Pflegegeld

Warum sich die damals kinderlosen Pflegeeltern den Kleinen ins Haus geholt haben? „Es war ein gutes Zusatzeinkommen“, sagt der Pensionist, der neben der Rente, im Ernst, Pflegegeld bezieht. Er hatte einen Schlaganfall gehabt. Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt musste unterbrochen werden, weil das Herz nicht so ganz mitspielte.

„Nie mit Fäusten gehauen“

„Vollinhaltlich unschuldig“, bekannte sich der Südburgenländer. Nein. Er habe den Buben nie in Keller gesperrt; ihn nie kalt abgeduscht; ihm nie Schmalzbrote in den Mund gestopft, weil er nicht essen wollte; ihn nie an einen Baum angebunden in der Nacht; ihn nie mit Schnee eingerieben, neben Zeugen; ihn nie mit Fäusten gehauen, wenn er wieder einmal versucht hat, das Haus anzuzünden. „Ich habe ihn nicht angerührt“, sagt der Mann. Selbst dann nicht, wenn der Bub sein Zimmer – laut Anklage stand darin ein Bett und ein Spind – völlig zerlegt hat.

Es war ja eh immer alles gut

Angeklagt war auch die Ex-Frau des Pensionisten, sie soll die Übergriffe mitbekommen und geduldet haben. „Es war immer alles gut“, sagt sie, „aber manchmal war es schon herausfordernd. Wir haben alles getan, dass es ihm gut geht“.

Zeugen wurden einvernommen, Nachbarn, eine Vertreterin der BH Güssing, alles okay dort, der Bub muss wohl fantasiert haben, heißt es. Hat er das? Der Prozess wurde vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

2024-07-02T14:05:44Z dg43tfdfdgfd