KEIN GESTäNDNIS NACH GüRTELATTACKE AUF JUGENDLICHEN IN HORN

Über einen 35-Jährigen, der am Freitagabend einen 16-Jährigen mit einem Gürtel lebensgefährlich verletzt haben soll, ist laut Exekutive U-Haft verhängt worden. "Der Verdächtige war nicht geständig", sagte Polizeisprecher Stefan Loidl am Montag zur APA. Gegen den einschlägig vorbestraften Afghanen wird nach dem Vorfall wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ermittelt. Eine Woche zuvor soll der Asylwerber zwei Mädchen im Freibad in Horn sexuell belästigt haben.

Bei der Auseinandersetzung vergangenen Freitag dürfte der Afghane seinen Gürtel um eine Hand gewickelt und damit auf drei Opfer aus dem Bezirk Horn eingeschlagen haben. Ein 16-Jähriger wurde durch den Gürteldorn lebensgefährlich am Kopf verletzt. Er wurde mit dem Notarzthubschrauber ins Universitätsklinikum St. Pölten geflogen. Nach einer Notoperation befand er sich außer Lebensgefahr. Ein 53-Jähriger erlitt schwere Blessuren. Er wurde ebenso wie ein weiterer verletzter 16-Jähriger ins Krankenhaus Horn transportiert. Der Verdächtige wurde in die Justizanstalt Krems eingeliefert. Das Landeskriminalamt Niederösterreich (Bereich Leib/Leben) übernahm die Ermittlungen.

Bei dem Vorfall am 14. Juni im Freibad soll der 35-Jährige auch Handyfotos von Minderjährigen gemacht haben. Er wurde an Ort und Stelle vorläufig festgenommen. Nach Einvernahmen wurde er auf freien Fuß gesetzt und der Staatsanwaltschaft Krems angezeigt.

Der Afghane soll außerdem eine Tür in einer Asylunterkunft in Horn beschädigt haben, bestätigte die Polizei auf Anfrage Medienberichte. Zuvor war der Mann in eine andere Flüchtlingseinrichtung in Baden verlegt worden, aber ins Waldviertel zurückgekehrt. Weiters soll der 35-Jährige laut Medien vor Jahren einen Polizisten mit einer Stange attackiert haben.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte am Wochenende die Abschiebung des Mannes und eine "härtere Gangart der Justiz" gefordert. Die FPÖ, die sich für Abschiebungen nach Afghanistan einsetzt, warf der Volkspartei daraufhin "Wählertäuschung" vor.

2024-06-24T08:43:55Z dg43tfdfdgfd