STEIERMARK WäHLT AM 24. NOVEMBER

Die steirische Landtagswahl wird fristengerecht am 24. November 2024 stattfinden. Das hat die Landesregierung am Donnerstag im außerordentlichen Teil ihrer Sitzung beschlossen. Ebenfalls wurde der Tag der steirischen Gemeinderatswahlen (außer der Statutarstadt Graz, wo im September 2026 gewählt werden dürfte) mit 23. März 2025 festgelegt.

Mit der Fixierung des 24. November 2024 läuft die fünfjährige Gesetzgebungsperiode regulär aus und es ist kein gesonderter Auflösungsbeschluss des Landtag Steiermark erforderlich. Der Wahltermin ergibt sich aus den Bestimmungen und Fristen des Landes-Verfassungsgesetzes, nach denen die Wahl so rechtzeitig auszuschreiben ist, dass der neu gewählte Landtag am Tag nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode am 17. Dezember 2024 (die konstituierende Sitzung des aktuellen Landtages hat am 17. Dezember 2019 stattgefunden, Anm.) wieder zusammentreten kann. Den formalen Beschluss über die Wahlausschreibung mit der Festsetzung des Wahltages wird die Landesregierung im September 2024 fassen.

Drexler und Lang wollen „fairen Umgang“

Nach der pandemiebedingten Verschiebung der Gemeinderatswahlen 2019 (damals in den Juni, Anm.) kehrt man mit den GR-Wahlen im Jahr 2025 in Abstimmung mit Gemeinde- und Städtebund wieder in den zuvor üblichen Monat März zurück. Das hängt auch mit den notwendigen Konstituierungen der Gemeinderäte nach erfolgter Wahl zusammen, die im Jahr 2020 durch den späten Wahltermin Ende Juni in den Sommermonaten stattfinden mussten. Die Gemeinderatswahlen 2025 werden daher am 23. März 2025 stattfinden.

Die beiden Landesspitzen Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) und Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang (SPÖ) hielten laut einer Aussendung nach der Regierungssitzung in der Grazer Burg fest, man arbeite bis zum letzten Tag der Legislaturperiode und halte am „guten steirischen Klima“ fest. „Wir richten schon jetzt den Appell an alle Steirerinnen und Steirer, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Gleichzeitig lautet unsere Bitte an alle wahlwerbenden Parteien, die Grundsätze eines fairen Umgangs miteinander und einer guten politischen Kultur beizubehalten und zu beachten, auch wenn der Wahltermin näher rückt“, so Drexler und Lang. (APA)

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