NEUER PLAN – JUGENDSTRAFEN SOLLEN AB 12 JAHREN KOMMEN

Die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Jugendkriminalität sind da. Gefordert werden Konsequenzen auch unter 14 Jahren.

Als Folge der vermehrten (Messer-)Vorfälle am Reumannplatz wurde dort nicht nur ein Waffenverbot erlassen und ein Messer-Verbot für ganz Österreich in den Raum gestellt, sondern auch eine interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Jugendkriminalität eingerichtet.

Diese sollte an Vorschlägen wie Sanktionen und Konsequenzen, die auch für junge Menschen unter 14 Jahren möglich sind, erarbeiten. Als Begründung wird insbesondere die Statistik angeführt, wonach sich die Zahl der Tatverdächtigen zwischen 10 und 14 Jahren seit 2013 fast verdoppelt habe.

Präsentiert wurden erste Ergebnisse schließlich am Freitag von Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Die wesentlichen Ableitungen:

Für besonders schwere Gewalttaten (zum Beispiel Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raub, bestimmte Begehungsformen der schweren Körperverletzung) soll die Strafmündigkeit auf 12 Jahre abgesenkt werden – wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass der junge Straftäter die Reife hatte, das Unrecht zur erkennen. Selbes soll für Intensivtäter (zahlreiche Delikte in kurzer Abfolge – wie Körperverletzungen, Suchtmittelhandel, Einbruchshandlungen) gelten.

Per Regelung im Sicherheitspolizeigesetz soll zudem eine polizeiliche Regelbelehrung für Minderjährige unter Einbindung der Erziehungsberechtigten kommen. Wird eine Aufforderung dazu missachtet, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 4.600 Euro.

Karner nannte auch ein aktuelles Beispiel vom 12. April. Direkt vor Bundeskriminalamt habe ein 15-Jähriger sein Butterfly-Messer an seinen 12-jährigen Begleiter abgegeben, damit dieser eine Gruppe Jugendlicher bedroht und ausraubt – denn mit 12 Jahren geht der Jüngere immerhin straffrei aus. So könne es nicht weiter gehen, wetterte Karner. "Es zeigt auch, dass die Täter das System kennen und ganz bewusst ausnutzen", schloss sich Edtstadler an. Es gehe nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu bekommen, sondern darum, die Bevölkerung zu schützen.

Für minderjährige Intensivtäter soll es weiters verpflichtende Fallkonferenzen geben. Nach Vorbild der Bewährungshilfe wird weiters eine ambulante oder stationäre Orientierungshilfe für unmündige Straftäter vorgeschlagen.

Weitere Punkte: Der Ausbau von Anlaufstellen und Hilfsangeboten sowie bestehender Maßnahmen zur Integration (beispielsweise durch verpflichtende Elternkurse von Kindern mit Migrationshintergrund bei Sprachdefiziten) und eine generelle stärkere Inpflichtnahme der Erziehungsberechtigten, unter anderem verpflichtende Schulungen oder eine Eltern-Kontroll-App.

2024-04-19T10:10:37Z dg43tfdfdgfd