BEI TERRORGEFAHR: POLIZEI DARF KüNFTIG MENSCHEN DURCHSUCHEN

Das Innenministerium (BMI) hat das Sicherheitspolizeigesetz überarbeitet, die Details liegen dem KURIER vor. Die zentralen Punkte: Der Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten ist wieder erlaubt und es wird für die Polizei künftig einfacher, Menschen zu durchsuchen.

Kennzeichen erkennen, Fahndung starten

Zu den Kennzeichen von Fahrzeugen: Deren verdeckte Erfassung und Speicherung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2019 aufgehoben. Warum soll die neue Regelung rechtskonform sein? Im Gegensatz zum damaligen Gesetz, werden keine Fotos des Fahrers gemacht und die Daten nicht mehr gespeichert. 

Aber die Polizisten können die Kennzeichendaten für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Fahndungszwecke direkt abgleichen. Etwa, um Schlepperbanden und Einbrecherbanden rasch dingfest zu machen, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betont. Durch den Abgleich könne festgestellt werden, ob das Vehikel "zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug bestehen", heißt es aus dem BMI. 

Bei Gefährdungslage: Polizei darf den Rucksack durchsuchen

Auch die Durchsuchungsanordnung für die Sicherheitsbehörden wurde überarbeitet. Bisher war es nur möglich, bei Großereignissen wie Fußballspielen Menschen nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Bei "besonderen Lagen", etwa bei Terrordrohungen auf Sehenswürdigkeiten, war das nicht erlaubt.

Durch die Novelle haben die Sicherheitsbehörden nun die Möglichkeit, für bestimmte Sehenswürdigkeiten beim Zugang eine Durchsuchungsanordnung zu erlassen. Und zwar dann, wenn der Staatsschutz von einer "begründeten Gefährdungslage" ausgeht.

Ist diese gegeben, darf die Polizei Taschen oder Rucksäcke durchsuchen. Verweigert die betroffene Person das, darf sie beispielweise das Schloss Schönbrunn nicht betreten - sollte es für dieses eine Terrordrohung geben. Das Ziel: Bei terroristischen Angriffen schneller und besser gegen mögliche Attentäter vorgehen zu können.

2024-05-08T15:53:10Z dg43tfdfdgfd