WIENER VERGISST JAHR AUF PARKSCHEIN, KASSIERT STRAFE

Bruno S. (41) ist sauer: Weil er bei seinem Parkschein vergessen hatte, das Jahr auszufüllen, erhielt er eine Strafe.

Bruno S. (41) hatte am 22. April um 11 Uhr einen geschäftlichen Termin, parkte seinen schwarzen Skoda in der Buchengasse (Favoriten). Weil der Wiener nicht wusste, wie lange das Treffen dauern würde, füllte er gleich zur Sicherheit zwei 30-Minuten-Parkscheine aus.

"Ich war sehr im Stress, daher habe ich bei einem Parkschein den Tag vergessen, anzukreuzen. Beim anderen Parkschein habe ich nur das Jahr ausgelassen, sonst alles ausgefüllt", berichtet der 41-Jährige im "Heute"-Gespräch.

Um 11.16 Uhr erhielt Bruno S. dann eine Parkstrafe mit dem Hinweis "Parkschein wurde nicht entwertet". Um 11.24 Uhr war der Angestellte dann bei seinem Auto zurück, fand die Strafe. "Für mich war klar, dass der eine Parkschein gültig ist. Also habe ich bei der MA-67-Hotline angerufen – dort wurde mir dies ebenfalls bestätigt", meint Bruno S.

Der Wiener schrieb daher mehrfach an die MA 67 mit der Bitte, die Strafe zu stornieren. Doch die Parkraumüberwachung blieb hart: "Auf den der Behörde vorliegenden Fotos ist ersichtlich, dass zwei Parkscheine im Fahrzeug hinterlegt waren. Bei dem ersten Parkschein wurde das Jahr vergessen und beim zweiten Parkschein wurde der Tag vergessen. Die Parkscheine wurden somit unrichtig entwertet. Auch unter Berücksichtigung Ihres Vorbringens, wird das Verwaltungsstrafverfahren fortgeführt."

"Seit über fünf Jahren fülle ich bei den Parkscheinen nicht das Jahr aus und wurde noch nie gestraft. Auch ein Parksheriff, den ich darauf angesprochen habe, bestätigte, dass das Jahr nicht ausschlaggebend und mein Parkschein korrekt ist. Ich würde die Strafe zahlen, wenn ich wirklich über der Zeit wäre oder keinen Parkschein ausgefüllt hätte. Aber so zahle ich nicht. Es geht ums Prinzip", erklärt Bruno S.

"Heute" fragte bei der MA 67 den Fall an, kurz darauf erhielt Bruno S. die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde, und er keine Zahlung leisten muss. Ein MA-67-Sprecher klärt auf: "Hinsichtlich der erwähnten Beanstandung liegt ein Irrtum des meldungslegenden Organs vor. Die gegenständliche Beanstandung kann von Bruno S. ohne weiteres Zutun als gegenstandslos betrachtet werden."

In Bezug auf die fehlende Jahresangabe meint der Sprecher: "Hinsichtlich der Angabe der Jahreszahl kann angemerkt werden, dass diese selbstverständlich ebenfalls anzugeben ist – hier aber von Seiten der Behörde mit Fingerspitzengefühl und Hausverstand vorgegangen wird."

Bruno S. freut sich, dass das Verfahren eingestellt wurde und zeigt sogar Verständnis für die Parksheriffs: "Sie sind auch nur Menschen, die ihren Job machen und Anweisungen befolgen. Im Gegensatz zur MA 67 zeigen sie auch Menschlichkeit. In den letzten drei Jahren fallen mir zwei Situationen ein, wo ich zu spät dran war, und die Kontrolleure schon die Strafzettel vorbereitet hatten. Ich habe mich entschuldigt, und es wurde mit einem Lächeln akzeptiert."

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