VERKEHRSKONTROLLEN AUF A2: SCHWERWIEGENDE VERSTößE FESTGESTELLT

Am vergangenen Donnerstag fand auf der Süd Autobahn im Bereich des Rastplatzes Wiener Neustadt ein großangelegter Verkehrsschwerpunkt statt.

Umfangreiche Beteiligung von Polizei und Behörden

Die Verkehrskontrollen wurden von mehreren Polizeidienststellen, darunter die Autobahnpolizeiinspektionen Warth und Tribuswinkel sowie die Verkehrsinspektion Wiener Neustadt, durchgeführt. Ein Polizeiarzt war vor Ort, um Untersuchungen im Hinblick auf Alkohol- und Drogenkonsum vorzunehmen. Technische Kontrollen an den Fahrzeugen übernahmen Sachverständige der niederösterreichischen Landesregierung. Auch die Finanzpolizei, der Zoll, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie die Mautaufsicht waren in die Kontrollen eingebunden. Zur Absicherung des Einsatzes sorgte die ASFINAG für Verkehrssperren, während die Feuerwehr den Rastplatz optimal ausleuchtete.

Strafen und Fahrzeugstilllegungen

Im Rahmen der Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. Sechs Fahrzeuge wiesen so schwere technische Mängel auf, dass ihre Weiterfahrt untersagt wurde. Die Kennzeichentafeln und Zulassungsscheine dieser Fahrzeuge wurden sofort eingezogen. Zwei Führerscheine mussten aufgrund von Alkohol- und Drogenverstößen vorläufig abgenommen werden. Besonders auffällig war ein Fahrzeug mit gestohlenen Kennzeichentafeln, das aus dem Verkehr gezogen wurde. Der Lenker eines getunten Pkws versuchte, sich der Kontrolle durch Rückwärtsfahren auf dem Pannenstreifen zu entziehen. Eine Motorradstreife konnte ihn jedoch stoppen. Aufgrund umfangreicher und gefährlicher Umbauten wurde auch in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt und die Kennzeichen eingezogen.

Finanzpolizei deckt illegale Beschäftigung auf

Auch die Finanzpolizei führte Kontrollen durch und überprüfte dabei 30 Betriebe und 65 Personen. Dies führte zu zwei Anzeigen wegen illegaler Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und weiteren zwei Anzeigen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Zudem wurden in vier Fällen abgabenrechtliche Maßnahmen in Form von Forderungspfändungen verhängt.

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