UMFASSENDE TIERSCHUTZNOVELLE BESCHLOSSEN: VERSCHäRFUNG DES QUALZUCHTVERBOTS UND SACHKUNDENACHWEIS EINGEFüHRT

Im Nationalrat wurde heute eine umfassende Tierschutzgesetznovelle beschlossen, die ein schärferes Verbot von Qualzucht für Heimtiere fordert und einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden vorsieht.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde heute im Nationalratsplenum eine umfassende Tierschutzgesetznovelle beschlossen, die vor allem eine Verschärfung des Qualzuchtverbots für Heimtiere bringt. Überdies wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und Amphibien, Reptilien und Papageienvögel verankert, der durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nachzuweisen ist. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Eine bessere Datenlage für Hunde aus dem Ausland

Ein mitangenommener Abänderungsantrag soll für eine bessere Datenlage bei aus dem Ausland vermittelten Hunden sorgen. Ferner soll sichergestellt werden, dass Viehmärkte sowie landwirtschaftliche Tierauktionen und Nutztierschauen, die unter veterinärbehördlicher Aufsicht stehen, weiterhin von einer Bewilligungspflicht befreit sind. Ebenso in der Fassung eines Abänderungsantrags passierte das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz) den Nationalrat. Das von ÖVP, Grünen und NEOS unterstützte neue Berufsrecht für alle MTD-Berufe soll ab 1. September 2025 in Kraft treten.

Qualzuchten sollen verboten werden

Mehrheitlich beschlossen wurde weiters die Novellierung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes, das primär der Umsetzung von EU-Recht und dabei vor allem der Verordnung zur biologischen Produktion dient. Im Zuge dessen wird das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Mit dem neuen Gesetz soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Haus- und Heimtiere einen besonderen Schutz benötigen und dass mit der Haltung eine große Verantwortung verbunden sei, betonte Bundesminister Johannes Rauch. Die verpflichtende Absolvierung von Kursen vor dem Kauf von Tieren hätten die Tierschützer schon seit vielen Jahren gefordert. Außerdem sollen Qualzucht wirksam verboten und illegaler Welpenhandel bekämpft werden.

Themen Vollspaltenböden und Tiertransporte

Die Vertreter der Opposition wiederholten ihre schon im Gesundheitsausschuss geäußerte Kritik, die sich vor allem auf die Beschränkung des Gesetzes auf Heimtiere richtete. Noch immer ausständig sei zudem eine Lösung in der Frage des Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung, da der Verfassungsgerichtshof die lange Übergangsfrist bis 2040 als nicht gerechtfertigt eingestuft hatte. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wurde daher mit 1. Juni 2025 aufgehoben. Im Gegensatz zu den Regierungsfraktionen sahen die oppositionellen Redner zahlreiche Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens als nicht umgesetzt an.

Eckpunkte Kommission, Tierquäler und Hundeausbildung

Eine neu einzurichtende wissenschaftliche Kommission, die unter anderem mit Experten aus den Gebieten der Veterinärmedizin, der Genetik und der Ethik besetzt sein wird, soll in Hinkunft den zuständigen Minister beraten und die Programme zur Vermeidung von Qualzucht beurteilen. Nach Anhörung der Kommission kann der Ressortchef per Verordnung etwa besonders mit Qualzuchtsymptomen belastete Rassen auch ganz von der Zucht ausschließen. Generell legt er auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse den Rahmen fest, der die Zuweisung von Qualzuchtsymptomen und -merkmalen zu passenden Diagnosen und deren Interpretationen ermöglicht.

Strengere Bestimmungen bei Hundezucht

Das Verbot der Verbringung von Hunden ins Ausland zur Vornahme von in Österreich verbotenen Eingriffen wird auf alle Tiere ausgedehnt. Strafbar ist auch, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier trennt, erwirbt oder durch einen anderen erwerben lässt. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerb im Ausland erfolgt. Diese Bestimmung zielt darauf ab, den illegalen Handel mit Hundewelpen zu erschweren. Ferner werden dem Verbot der Tierquälerei weitere Tatbestände hinzugefügt, und zwar insbesondere bei Vögeln und Reptilien vorkommende Symptome.

„Zweiklassentierschutz“ von Opposition beklagt

Nach Auffassung von Rudolf Silvan und Dietmar Keck (beide SPÖ) verdiene das Gesetz seinen Namen nicht, da es keine Regelungen für Nutztiere enthalte. Außerdem müssten die Verschärfungen im Bereich der Qualzucht erst auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden, gab Silvan zu bedenken. Er wies ferner darauf hin, dass zum ursprünglichen Entwurf über 850 Stellungnahmen eingelangt seien, wobei kaum eine positiv ausgefallen sei.

Ein Meilenstein des neuen Gesetzes

Ein Meilenstein des neuen Gesetzes sei die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission, die unter anderem die Tauglichkeit eines gesamten Zuchtprogramms bewerten werde. Weiters hob El-Nagashi den Sachkundenachweis für Hunde und exotische Tiere hervor. Dadurch sollen unüberlegte Spontankäufe und Tierhaltungen möglichst unterbunden werden. Ebenso enthalten ist ein Haltungsverbot von Kamelen und Büffeln in Zirkussen. Er könne die kritischen Stellungnahmen zum Großteil nicht nachvollziehen, erklärte Josef Hechenberger (ÖVP), zumal etwa die Nutztiere schon in der letzten Novelle miteinbezogen wurden.

Eine Bewilligung wird benötigt

Wichtig war seiner Fraktion, dass in den Beiräten der wissenschaftlichen Kommission auch Vertreter der Zuchtorganisationen sitzen werden. Für wichtig hielt er die Einführung von Sachkundenachweisen, damit den Halterern bewusst gemacht werde, welche Verantwortung sie haben. Seine Fraktionskollegin Angela Baumgartner (ÖVP) ging noch einmal detailliert auf die Eckpunkte des Entwurfs ein. So führte sie beispielsweise an, dass Züchter bei der Überschreitung von bestimmten Grenzwerten eine Bewilligung brauchen. Dies gelte dann, wenn pro Jahr mehr als zwei Würfe Hundewelpen oder drei Würfe Katzenwelpen abgegeben werden.

Nach 32 Jahren: Neue rechtliche Grundlage für MTD-Berufe

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen ÖVP und Grüne die nichtärztlichen Gesundheitsberufe aufwerten und stärken. Das bestehende Gesetz stammt aus dem Jahr 1992. Einig waren sich im Plenum alle Parteien, dass es einer Überarbeitung bedarf. Dennoch stimmten FPÖ und SPÖ nicht zu. Im Fokus der Novelle steht vor allem die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe), das sind Physiotherapeuten, Biomedizinische Analytiker, Radiologietechnologen, Logopäden, Diätologen, Ergotherapeuten und Orthoptisten, wie Minister Johannes Rauch aufzählte. Details für die Aus- und Weiterbildung sind laut Vorlage per Verordnung durch den Gesundheitsminister festzulegen, dasselbe gilt für die Festlegung, welche Medikamente und Medizinprodukte in welchen Bereichen weiterverordnet werden dürfen. Diesen Punkt kritisierte Gerhard Kaniak (FPÖ), der sich „enttäuscht“ über die „unvollständige Novelle“ zeigte.

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