TEURE PARKFALLE: 170 EURO STRAFE NUR FüRS UMDREHEN

Zahlreiche Autofahrer tappten schon in diese teure Parkfalle in Grünburg! Denn bereits mehrere Betroffene mussten hier 170 Euro bezahlen, teilweise nur, weil sie umgedreht hatten oder in einer Notsituation steckten. Die „Krone“ hat sich einige der Fälle erzählen lassen. Das Unternehmen will sich nicht dazu äußern.

„Das ist Abzocke!“ Robert E. ist verärgert und enttäuscht. Er war an einem heißen Sommertag im August mit seiner Hündin im Auto auf dem Heimweg von einem Termin und „weil es so heiß war, wollte ich ihr noch ein wenig Abkühlung gönnen“.

Deshalb parkte er seinen Wagen im Bereich Haunoldmühle in Grünburg, da es dort einen Zugang zum Steyrfluss gibt. „Bei der Parkplatzsuche habe ich das Verbotsschild zwar gesehen, aber dahinter nur kurz auf dem Schotterparkplatz umgedreht, um dann davor am Straßenrand zu parken“, erzählt der 54-Jährige.

„Gebiet soll geschützt werden“

Drei Wochen später dann das böse Erwachen: Es flatterte ein Brief samt Zahlschein ins Haus. „Für das kurze Wendemanöver sollte ich 170 Euro bezahlen, ansonsten droht eine Besitzstörungsklage.“ Das Gelände soll einem großen Unternehmen aus der Region gehören, dort wollte man von einer Kulanzlösung laut E. nichts wissen: „Man meinte nur, dass es Vandalenakte gegeben hat und man daher das Gebiet schützen muss.“

Nur Sohn abgeholt

Zerknirscht zahlte der Sozialpädagoge die Strafe ein und meint sarkastisch: „Hoffentlich fließt das Geld wenigstens in die Mitarbeiterkassa und man schmeißt damit ein Fest.“ Doch Robert E. ist bei weitem nicht der einzige, der hier zur Kassa gebeten wurde. „Auch ich habe so ein nettes Briefchen erhalten“, meint etwa eine weitere Geschädigte, die dort nur ihren Sohn abgeholt hätte.

Trotz Notsituation zur Kasse gebeten

Auch Daniel M., er ist Sozialfallbetreuer in der Region, tappte in die Falle, als er am Areal nach einem Klienten suchte, nachdem der eine Selbstmorddrohung ausgesprochen hatte. „Auch bei mir wurden die 170 Euro fällig. Zwar habe ich beim Unternehmen interveniert und auf Verständnis gehofft, es war nichts zu machen.“

Beim ÖAMTC empfiehlt man, derartige Forderungen nicht zu ignorieren, allerdings „sollte klar sein, was als Besitzstörung gilt. Denn es ist schon ein Unterschied, ob man parkt oder nur drüberfährt“. Bei besagtem Unternehmen wollte man sich zur Parkthematik übrigens nicht äußern.

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