TEICHTMEISTER: BURGTHEATER BEKOMMT NUR 19.231 EURO SCHADENERSATZ

Wien. Insgesamt sprach das Arbeits- und Sozialgericht dem Theaterhaus 19.231 Euro zu. Gefordert hatte es rund 95.000 Euro, etwa für abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten. Allerdings sah das Gericht eine nicht unerhebliche Mitschuld der Burgtheater-Verantwortlichen, sodass der Zuspruch eines Schadenersatzes entsprechend geringer ausfiel.

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im vergangenen September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. 

Das Burgtheater hatte dem gekündigten Ensemblemitglied im Vorfeld zunächst dessen Unschuldsbeteuerungen geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden wurden die Stücke abgesagt bzw. umbesetzt. Das Gericht hielt nun laut APA zwar fest, dass Teichtmeister seiner Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber hinsichtlich "drohenden Schäden als Folge des Strafverfahrens" nicht nachgekommen sei. Allerdings hätte das Burgtheater, als es im September 2021 über ein Strafverfahren gegen den Schauspieler erfuhr, seinen Angaben "nicht so viel Gewicht beimessen dürfen". Wäre Teichtmeister ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt worden, "hätte sich ein allfälliger Schaden jedenfalls drastisch reduziert".

Das Theater muss Teichtmeister außerdem anteilig Verfahrenskosten in Höhe von 6.053 Euro ersetzen. "Das Burgtheater prüft das Urteil", heißt es von der Pressestelle des Theaterhauses auf APA-Anfrage. Die Frist für eine Berufung betrage einen Monat.

2024-05-09T11:33:20Z dg43tfdfdgfd