PERSöNLICHKEITSRECHTE: MINISTERIN IN TURBULENZEN

Das Justizressort durchlebt bewegte Zeiten. Und das betrifft aktuell die Debatte über die geplante Neuregelung bei der Sicherstellung von Datenträgern wie Laptops oder Mobiltelefonen.

Erst hatte Ministerin Alma Zadic (Grüne) der kurzen Begutachtungsfrist von zwei Wochen zugestimmt. Nun, nach einer Welle der Empörung seitens der Standesvertretungen von Richtern und Staatsanwälten, will sie in den kommenden Wochen einen Vorschlag erarbeiten und die Frist zum Entwurf auf sechs Wochen verlängern.

Sie verzögert unnötig, was wiederum den Koalitionspartner ÖVP empört: Immerhin sei der Gesetzesvorschlag im Justizausschuss mit den Stimmen der Grünen beschlossen worden.

Was landet im Strafakt?Konkret geht es um die Verletzung von Grundrechten bei Hausdurchsuchungen. Experten monieren seit Jahren, dass Persönlichkeitsrechte in Österreich nicht ausreichend geschützt werden, weshalb es zu Verstößen gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention kommen könnte.

Etwa dann, wenn laut Fachleuten beispielsweise sämtliche Handy- oder Festplattendaten von einer Behörde einkassiert und in den Strafakt genommen werden. Darunter auch rein private Fotos oder persönliche Dokumente, die dann womöglich noch als abstrakt relevante Inhalte in parlamentarischen Untersuchungs-Ausschüssen landen. Auch wenn sie keine strafrechtliche Relevanz besitzen. Das sollte mit dem neuen Gesetz nun repariert werden.

Ebendiese strafrechtliche Relevanz wäre – ungeachtet der neuen Gesetzesinitiative – eigentlich schon heute in der Strafprozessordnung geregelt: Es darf nämlich nur in den Akt aufgenommen werden, was für das Strafverfahren notwendig ist. Dazu gibt es auch Judikatur des Obersten Gerichtshofes.

Dennoch brauchte es den Verfassungsgerichtshof, um aufgrund der Rechtsverletzungen eine Neuregelung des Gesetzes mit spätestens 1. Jänner 2025 einzumahnen.

2024-06-28T04:01:36Z dg43tfdfdgfd