OBERöSTERREICH MIT STRENGEREM HUNDEHALTEGESETZ

Der oberösterreichische Landtag wird am Donnerstag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause voraussichtlich ein neues, strengeres Hundehaltegesetz beschließen.

Anlass für die Novelle war eine tödliche Bissattacke auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn. Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) hatte daraufhin die Überarbeitung veranlasst. ÖVP, FPÖ und NEOS haben schon vor der Sitzung ihre Zustimmung angekündigt. Die Grünen wollen wohl nur Teilbereiche mittragen.

Künftig gelten in Oberösterreich sechs Rassen - Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa - als gefährlich. Für diese gibt es spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis - sechs Stunden für kleine Hunde - auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Herrchen/Frauchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Die Prüfung müsse vor qualifizierten Hundetrainern abgelegt werden.

Zudem erhalten Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden und ein gemeindeübergreifendes Hunderegister ermöglicht eine Übersicht über alle im Bundesland gemeldeten Hunde. Es soll mit 1. Dezember in Kraft treten. "Oberösterreich bekommt das modernste Hundehaltegesetz Österreichs: Mehr Verantwortung bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern, mehr Schutz für die Bevölkerung und mehr Handhabe für die Gemeinden", fasste Lindner die wesentlichen Eckpunkte vor dem Beschluss zusammen.

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