MIT BANKKARTE GELD VON BETAGTEM EHEPAAR BEHOBEN

Es geht um´s Geld – und zwar um viel Geld: 59 Mal soll eine polnische Personenbetreuerin innerhalb eines Jahres die Bankomatkarte eines alten Ehepaares an sich genommen und damit abgehoben haben. Der Schaden ist enorm, beim Prozess am Landesgericht Linz zeigte sich die Beschuldigte nicht geständig.

Bügeln, Kochen, Besorgungen machen oder Botendienste – so die Aufgaben, die eine 41-jährige Personenbetreuerin für ein betagtes Ehepaar (83, 81) in Linz übernommen hatte. Vor allem als sich Gesundheitszustand des Mannes verschlechterte, hätte er sie auch regelmäßig zum Bankomaten geschickt, um Bargeld zu beheben – sagt die Angeklagte.

Hohe Summen behoben

Die Beträge – zwischen 1000 und 2000 Euro – musste sie immer beim Ehemann abgegeben. Er hätte dann den Zettel mit dem PIN-Code zerrissen und sogar öfter telefonisch bei seiner Bank nachgefragt, ob „der Kontostand korrekt ist“, erzählt die Polin dem Richter.

„Ich bin dein Chef“

„Eigentlich wollte ich kein Bargeld beheben und das habe ich auch gesagt“, so die Personenbetreuerin. Doch der Mann soll immer nur gemeint haben, „Du machst, was ich dir sage, weil ich bin dein Chef.“ Um sich abzusichern, wurde von der 41-Jährigen auch eine Vereinbarung aufgesetzt, die beide Eheleute unterschrieben hätten.

Sohn zeigte Polin an

Daran wollte sich aber die Frau – sie ist mittlerweile verstorben – bei ihrer Einvernahme nicht mehr erinnern. Der Mann sei dement, braucht rund um die Uhr Betreuung. Ins Rollen hat den Fall der Sohn des Paares, der wegen der Demenz des Vaters zu dessen Erwachsenenvertreter bestimmt wurde und dem die Behebungen auffielen. Auch der Verteidiger bringt den Sohn ins Spiel: Von vier Behebungen gibt es noch Videoaufzeichnungen, darauf ist einmal er zu sehen.

Vom Geld fehlt jede Spur

Wohin das Geld – es geht um rund 68.000 Euro – gekommen ist, ist unklar. Weder hätte sich der Lebensstil der 41-Jährigen nachhaltig geändert, noch seien im Haushalt der Eheleute größere, teure Anschaffungen aufgefallen. Zweimal war die Personenbetreuerin schon mit Diebstahls-Vorwürfen konfrontiert – zumindest einmal kam sie mit einer Geldbuße davon.

Nicht geständig

Beim Prozess am Landesgericht Linz wird ihr gewerbsmäßiger schwerer Diebstahl und Entfremdung von unbaren Zahlungsmitteln vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt von sechs Monaten bis fünf Jahren – die Beschuldigte bestreitet alle Vorwürfe.

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