MAKABERE ABSCHRECKUNG: RABEN ALS „ERNTESCHUTZ“

Tote Artgenossen als Abschreckung vor Fraßschäden: Tierschützer brachten diesen makaberen Fall sofort zur Anzeige. Traurige Wahrheit ist aber, dass Ausnahmen im Tierschutzgesetz den Abschuss dieser intelligenten Vögel erlauben. Mit einem Volksbegehren will man auf EU-Ebene gegen Grausamkeiten wie diese nun vorgehen.

Man kennt sie aus Geschäften: Raben aus Kunststoff, die meist auf Balkonen montiert werden, um kleinere Vögel abzuschrecken. Was jedoch eine „Krone“-Leserin auf einem Acker bei Ferschnitz im Bezirk Amstetten entdeckte, ließ ihr den Atem stocken: Ein Landwirt hat dort sechs tote Rabenvögel verteilt, indem er sie weithin sichtbar auf Holzstöcken „montiert“ hat.

„Ich war einfach fassungslos – das hat mir die Sprache verschlagen“, berichtet auch eine Mitarbeiterin des Tierschutzvereins Region Amstetten, die sich nach Eingang der Meldung ein Bild vor Ort gemacht hat: „Wir haben selbstverständlich sofort Anzeige erstattet.“

Ausnahmen in Gesetz: Tierschützer starteten Volksbegehren

„Die Vögel dürften erst kürzlich geschossen worden sein, um Artgenossen davon abhalten, den angebauten Futtermais zu fressen. Denn Krähen und Raben sind äußerst intelligente Tiere und würden Attrappen erkennen“, meint die Tierschützerin. Dass die Anzeige keine Folgen für die Tierquäler haben wird, ist leider Tatsache: Nebel- und Rabenkrähen sind nach dem NÖ Jagdgesetz zwar „nicht jagdbares Wild“, dürfen also nicht absichtlich getötet werden. „Aber alle Bezirksbehörden haben hier Ausnahmen erlassen – bis auf Krems und St. Pölten“, sagt Tierschutzexperte Clemens Purtscher.

Infos zum Volksbegehren: www.bundesjagdgesetz.at

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