HUNDEBOX-FALL: ZWEI SOZIALARBEITER VOR ANKLAGE?

Bestürzung herrschte im LG Krems im Februar, als zwei Sozialarbeiter als Zeugen von den Visiten in der Wohnung jener Mutter berichteten, die ihren zwölfjährigen Sohn in eine Hundebox gesperrt hatte. Sie griffen nicht ein, obwohl der Zustand des Kindes dramatisch war. Jetzt sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems (NÖ) gegen die Behördenmitarbeiter abgeschlossen. 

Die „Krone“ berichtete ausführlich über den schrecklichen Folter-Fall: Der zwölfjährige Gerhard (Name geändert) hatte 2022 rund 30 Kilo abgenommen, war extrem unterkühlt und wäre durch die Taten seiner Mutter und deren sadistischer Freundin beinahe gestorben. Die Videos, die im Prozess gegen die beiden Frauen gezeigt wurden, waren abscheulich – abgemagert und zitternd kauerte der Bub am Boden, konnte sich kaum noch bewegen.

„Gerhard wird stehend beim Tisch über ein Heft gebeugt angetroffen. Er schreibt gerade eine Ansage. Bei den Händen ist eine starke Blauverfärbung erkennbar. Er hat Verletzungen an den Handgelenken, sie sind verbunden. Es ist kühl in der Wohnung, die Kindesmutter begründet dies glaubhaft mit einem gerade erfolgten Lüften. Während des Gesprächs zittert der Junge. Die Nachfrage, ob ihm kalt sei, verneint er. Er wirkt äußerst introvertiert, gibt bloß kurze oder gar keine Antworten. Bei Fragen scheint er sich durch Blickkontakt die Zustimmung zu einer Antwort von Frau K. zu holen.“

Eiskalte Wohnung, in der es nach Urin stank

Zu jener Zeit hielten die Sozialarbeiter Nachschau, nachdem eine besorgte Lehrerin Alarm geschlagen hatte. Fünfmal hatte sie in der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya angerufen, ehe Kontrollbesuche erfolgt waren. Obwohl der Bub dabei verbundene Arme hatte und nur einsilbig antwortete, fand kein Vieraugengespräch mit ihm statt. Es gab weder Kinderzimmer noch Bett, in den Kühlschrank blickten die Sozialarbeiter nicht. In der Wohnung war es eiskalt und es stank nach Urin.

„Die Mutter sagte, dass ihr Sohn bei ihr im Bett schlafe“, erinnert sich der Beamte als Zeuge. Die dünne Statur des Kindes sei laut dem Mann „nicht besorgniserregend gewesen“. Trotz alarmierender Zustände sahen die Behörden also keinen Grund, den Buben aus der Obhut seiner Mutter zu befreien. Er habe „keine Gefahr im Verzug“ gesehen und nach Dienstvorschrift gehandelt, beteuerte der Sozialarbeiter vor Gericht. 

Tatsache ist: Wenige Tage nach seiner letzten Nachschau, am 22. November 2022, schwebte Gerhard in akuter Lebensgefahr.

Untersuchungskommission des Landes scheiterte

Der Datenschutz ließ die Untersuchungskommission des Landes Niederösterreich kläglich scheitern, doch der Mordversuchs-Prozess gegen Mutter und Komplizin – sie wurden zu 20 beziehungsweise 14 Jahren Haft verurteilt – brachte doch noch Fahrt in die Aufarbeitung des brisanten Falles. 

Wie die „Krone“ erfuhr, ist der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Krems zu dem Sozialarbeiter und seiner Kollegin fertig und muss nun vom Justizministerium abgesegnet werden. Zum Inhalt halten sich die Ermittler bedeckt, doch ist es gut möglich, dass gegen die beiden damaligen Zeugen Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben wird. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

2024-07-27T04:11:28Z dg43tfdfdgfd