„GOTT GAB MIR ERLAUBNIS, MEINEN VATER ZU TöTEN“

Per Beschluss des Landesgerichts Feldkirch wurde ein geisteskranker Oberländer in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Er gab an, dass ihm Gott die Erlaubnis gegeben hätte, seinen Vater zu ermorden.

Dass dem Vater des 29-jährigen Betroffenen nichts passiert ist, verdankt der Mann nicht nur dem Sondereinsatzkommando der Polizei. Vielmehr ist es der Schockanruf des geisteskranken Sohnes selbst, als dieser sich Ende Juli letzten Jahres auf dem Polizeiposten in Rankweil meldet: „Ich möchte das zwar nicht, aber Gott hat mir die Erlaubnis gegeben, meinen Vater abzustechen.“

Als der Sohn mitteilt, dass er bereits in der Wohnung des Vaters sei, dieser jedoch noch bei der Arbeit, schickt der Beamte sofort eine Sondereinheit dorthin. Der 29-Jährige wird verhaftet und ins Landeskrankenhaus Rankweil gebracht. Bereits zwei Tage vor der Tat war es zu einem ähnlichen Zwischenfall gekommen.

Angeklagter bedrohte auch AmtsarztDort hatte der Betroffene bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch angerufen und ausrichten lassen, dass er der Teufel des Amtsarztes sei. Letzterem drohte er, sollte er noch einmal einen Brief zur Aufforderung zum monatlichen Drogentest bekommen. „Ich hatte eine Psychose. Ich dachte, der Arzt sei ein Nazi“, so der 29-jährige Oberländer. Freilich sehe er ein, dass er krank sei und behandelt werden müsse. Aber wie alle anderen Menschen liebe auch er seine Freiheit, weshalb er den Schöffensenat bittet, von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum abzusehen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Frühpensionisten zwar zum Tatzeitpunkt eine Unzurechnungsfähigkeit. Aufgrund der festgestellten Schizophrenie beim Betroffenen geht Haller jedoch von weiteren schwerwiegenden Taten aus, sollte dieser nicht stationär behandelt werden. Der Senat schließt sich dem an. Die Einweisung ist somit beschlossene Sache.

2024-05-07T14:42:10Z dg43tfdfdgfd