DERBE MAILS AN WIENER WOHNEN – NUR 200 € SCHMERZENGELD

Ein Wiener soll Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen per E-Mail lange Zeit derb beschimpft haben. Nun fiel dazu das Urteil am Wiener Landesgericht.

Ein 59-Jähriger soll von Jänner 2022 bis Oktober 2023 zwei ranghohe Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen immer wieder per E-Mail verunglimpft, derb beleidigt und bedroht haben. Als er ankündigte, er werde sie "persönlich aufsuchen", erstatteten die betroffenen Frauen Anzeige.

Nun wurde der bisher polizeilich unauffällige Mann am Wiener Landesgericht wegen fortdauernder Belästigung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Zur Verhandlung am Donnerstag erschien der Angeklagte ohne Rechtsverteidiger. "Ich möchte mich dafür recht entschuldigen. "Es tut mir leid", sagte der 59-Jährige eingangs. Er sei nach dem Tod seiner Eltern im September 2018 bzw. Dezember 2018 "familiär belastet" gewesen.

Da die Eltern zuletzt scheinbar ihre Miete nicht mehr zahlen konnten, dürfte es zu Problemen bei der Abwicklung der Verlassenschaft gekommen sein. "Auf mich sind da Kosten zugekommen, die ich nicht klären konnte. Und ich konnte mit Wiener Wohnen nicht darüber reden", gab der Angeklagte zu Protokoll. Das habe ihn geärgert.

Richterin Julia Matiasch konfrontierte ihn mit einigen Passagen aus den E-Mails und wollte wissen, was ihn dazu veranlasst habe, die Mitarbeiterinnen derart zu beschimpfen. "Aus Frust", meinte der 59-Jährige. "Da sind Sie aber schon ziemlich sauer gewesen", befand die Richterin. – "Ziemlich", so der Angeklagte.

Die E-Mails ergingen grundsätzlich an ein Beschwerde-Postfach, waren aber konkret an zwei ranghohe Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen. Der Strafantrag umfasste 23 E-Mails. Der Angeklagte beteuerte, er habe sich nicht bewusst an Frauen gerichtet, um diese verbal herabzusetzen. Er habe sich an "die Leute in der Buchhaltung und in der Geschäftsführung" gewandt, "die dafür verantwortlich sind".

Der Angeklagte musste den Gerichtssaal auf Wunsch der Zeuginnen verlassen, bevor diese ihre Aussage machen wollten. "Das Ankündigen des Vorbeischauens habe ich als Bedrohung empfunden. Ich trachte seither danach, dass nirgendwo ein Foto von mir ist. Der Versuch, unkenntlich zu bleiben, ist schon anstrengend und mit Einschränkungen verbunden", sagte die eine Zeugin.

Die zweite Betroffene meinte, die E-Mails seien "sehr heftig" gewesen. Die Kolleginnen und Kollegen hätten "alles mitgekriegt", weil die Mails an ein Funktionspostfach gerichtet waren. Sie gehe seither nicht mehr alleine in die Parkgarage und habe ihre Adresse im Zentralen Melderegister sperren lassen.

Die geforderten 1.000 Euro Schmerzengeld für die erlittene psychische Beeinträchtigung wollte der 59-Jährige keinesfalls zahlen. "Tausend? Das find ich überzogen. 100 Euro sind okay", reagierte der 59-Jährige darauf eher ungehalten. Er werde das "eh nicht mehr machen. Es war eine Ausnahmesituation" – berichtet auch "Radio Wien".

Ganz so scheint es aber nicht zu sein, denn nach der an ihn gerichteten Anzeige schickte er ein weiteres Mail. Und zwar Anfang März, also noch heuer. Das Mail ließ bereits im Betreff auf einen derben Inhalt schließen. Die Richterin forderte den Mann nachdrücklich auf, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen, ansonsten drohe ihm Gefängnis: "Bedenken Sie, Sie sind nicht mehr der Allerjüngste!"

Die zwei Frauen bekamen am Ende ein Schmerzengeld von jeweils 200 Euro zugesprochen. Der 59-Jährige zeigte sich mit dem Urteil einverstanden. Da er anwaltlich nicht vertreten war, hat er dessen ungeachtet drei Tage Zeit, um allenfalls doch noch ein Rechtsmittel gegen seine Verurteilung einzubringen. Der Spruch ist also nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

2024-05-04T04:06:00Z dg43tfdfdgfd