DEMENZKRANKER FINDET SEIN ZIMMER NICHT, STIRBT AM GANG

Ein dementer Patient wurde vom Fahrtendienst beim Eingang eines Pensionistenheimes abgesetzt. Der Mann wurde am nächsten Tag tot am Gang entdeckt.

Es war spätabends, als ein Bewohner eines Wiener Pensionistenwohnheimes nach Abschluss der stationären Behandlung in einer Klinik zum Heim zurückgebracht wurde. Der mittelgradig demente Mann wurde vom Fahrtendienst allerdings nicht an das diplomierte Pflegepersonal, das Nachtdienst hatte, übergeben, sondern einfach nach der sich automatisch öffnenden Eingangstüre abgesetzt.

Dort ließ der Fahrer den verwirrten Pensionisten zurück. Obwohl die diensthabende Krankenpflegerin den Patienten in der Nacht nicht im Zimmer vorfand, leitete sie keine gezielte Suche nach dem Vermissten ein, da sie nicht sicher war, ob dieser vom Spital überhaupt zurückgekommen war.

Der Demenzkranke fand allerdings nicht selbstständig in sein Zimmer zurück und irrte im Heim herum. Erst am nächsten Tag wurde er tot am Gang liegend gefunden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, später aber dann eingestellt. Tochter und Witwe des Verstorbenen wandten sich an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA), diese konnte mit der Haftpflichtversicherung des Heimträgers eine namhafte Entschädigung aushandeln.

Der Fall des verstorbenen Demenzkranken ist einer von insgesamt 2.917 Anliegen, die im Jahr 2023 an die WPPA herangetragen wurden. In 897 Fällen (rund 31 %) wurden mögliche Behandlungsfehler gemeldet. Davon wurden wiederum 62 Betroffene von Haftpflichtversicherungen oder sonstigen Einrichtungen finanziell entschädigt und 19 Fälle in den Patientenentschädigungsfonds eingebracht.

Die restlichen 2.020 Beschwerden betrafen die Themen Verrechnungsproblematik (Rezeptgebühren, Pflegegeld, Arzthonorare, Kostenablehnung seitens Sozialversicherungen, Kuraufenthalte), lange Wartezeiten (OP-Termine, MRT-/CT-Untersuchungen, Strahlentherapie, Ambulanzen), Kommunikationsprobleme (unfreundliches Verhalten von medizinischem Personal, mangelnde oder zu späte Auskunft an Patienten), Rechtsauskünfte (Einsicht in Krankenakte, Vorsorgevollmacht, Sterbeverfügung) sowie diverse Hilfestellungen bei Betreuungs- und Versorgungsfragen (Zugang zu Kassenleistungen, Heilbehelfe/Hilfsmittel, Medikamente, Abklärung von Kosten für spezielle therapeutische Einrichtungen).

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