BESCHLUSS IM LANDTAG: AB OKTOBER SIND NIKOTINBEUTEL IN DER STEIERMARK FüR JUGENDLICHE VERBOTEN

Mit der Novelle des Steirischen Jugendgesetzes werden auch in der Steiermark Nikotinbeutel für unter 18-Jährige verboten. Das Gesetz wurde mit Zustimmung aller Fraktionen am Dienstag im Landtag beschlossen, mit 1. Oktober tritt es in Kraft.

Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP), in deren Zuständigkeit der Jugendschutz fällt, nannte das Vorhaben „eines meiner absoluten Prioritäten, seit ich mein Amt vor einigen Monaten angetreten bin“. Nikotinbeutel seien extrem schädlich und würden schnell süchtig machen. „Der Konsum eines durchschnittlichen Nikotinbeutels mit einem Gehalt von acht Milligramm Nikotin entspricht etwa jener Nikotinmenge, für die man mindestens drei Zigaretten rauchen muss“, veranschaulichte sie. Nun schiebe man dem Trend in der Steiermark einen Riegel vor.

SPÖ-Abgeordneter Udo Hebesberger bemängelte, dass ein bundesweites Verbot von Nikotinbeutel für Jugendliche längst überfällig sei. „Es scheitert auf Bundesebene an der Zustimmung der ÖVP, dass der Tabakindustrie nicht weiter der rote Teppich ausgerollt wird“, nahm Georg Schwarzl (Grüne) die Kritik auf. Die steirischen Grünen nehmen für sich in Anspruch, schon im April des Vorjahres das Verbot per Antrag in den Landtag gebracht zu haben. Was ihnen an der Gesetzesnovelle fehlt? Eine ähnliche Regelung für Energydrinks bei Jugendlichen.

Energydrinks und Alkohol

Das sieht auch Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ) so. „Energydrinks gehören bis 14 Jahren verboten.“ Außerdem „sind wir beim Alkohol in der Steiermark nicht ganz so streng“, wenn es etwa aus „beruflichen Gründen“ Ausnahmen für Jugendliche gebe. „In der Kochlehre kommt man in Kontakt mit Alkohol, da geht’s nicht ums Trinken“, warf Julia Majcan (ÖVP) ein.

„Energydrinks sind böse, aber Kiffen soll ok sein?“, fragte Patrick Derler (FPÖ) provokant in Richtung KPÖ. Auch die Blauen gaben dem Gesetz ihren Sanktus, bemängelten aber mangelnden Fokus auf Berufsorientierung und Vorkehrungen, damit Jugendliche nicht in die Schuldenfalle tappen.

Neben dem Nikotinbeutelverbot für Personen unter 18 Jahren wurde im neuen Jugendgesetz das Verbot von gefährlichen Gegenständen präzisiert, um Waffenimitate zu verbieten. Auch wird die Grundlage für einen digitalen Ausweis bei Jugendlichen geschaffen.

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