MANN WIRD EINGEWIESEN: „ICH HABE AUF INSTAGRAM LEUTE GENANNT, DIE IM ROTLICHTMILIEU SIND“: DANN FOLGTE DIE MESSERATTACKE

Tagelang war der Gesuchte im Februar nach seiner Tat auf der Flucht, europaweit wurde nach ihm gefahndet. In der Nähe des Bahnhofs Pörtschach (Kärnten) wurde der Steirer (44) schließlich von der Spezialeinheit Cobra festgenommen. Das Auto des Mannes stand auf einem Parkplatz, unmittelbar neben der Polizeidienststelle. Am Montag stand der gebürtige Weststeirer in Graz vor Gericht, wo er erklärte: „Ich wollte damals nicht in der Steiermark festgenommen werden. Weil hier gibt es diesen Rotlichtring.“ Diese Geschichte aus dem Rotlichtmilieu beschäftigt den gebürtigen Weststeirer schon seit Jahren. „Ich hab‘ auf Instagram immer wieder die Namen der Leute gepostet, die darin involviert sind.“ Geschuldet ist die Idee des Rotlichtrings laut Gutachter Manfred Walzl der Krankheit des Mannes, dieser leide an paranoider Schizophrenie und wahnhaften Störungen.

Verletztes Opfer in Wohnung gefunden

Am Tattag fanden die Ermittler in einer Wohnung im Stadtbezirk Geidorf das 59-jährige Opfer mit Stich- und Schnittverletzungen vor, konkret wurde dem Mann ein Stich in die Wange versetzt. In der Wohnung stellte die Exekutive Waffen (Axt und Messer) sicher. Zuvor wurde die Glastüre des Opfers mit der Axt eingeschlagen. Mit einem 30-cm-Messer (Klinge 15 cm) ist das Opfer verletzt worden. „Ich wollte ihm nur einen Schmiss versetzen“, erklärt der Weststeirer. „Ist es für Sie normal, mit Axt und Messer umherzugehen?“, fragte Richter Andreas Lenz. – „Nein, normal ist das nicht. Aber ich wollte keinen Mord begehen.“

Einweisung beantragt

Die Ermittler gingen davon aus, dass der flüchtige 44-Jährige die Tat vorsätzlich begangen hat, deshalb wurde wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Graz ist der Ansicht, dass der Steirer unter Einfluss einer schwerwiegenden psychischen Störung handelte und in Zukunft ähnliche Straftaten zu befürchten sind. Beim Prozess am Montag wurde von der Staatsanwältin deshalb die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Entscheidung der Geschworenen fiel am Nachmittag mit 8:0 einstimmig - Einweisung. Nicht rechtskräftig.

2024-06-24T12:16:15Z dg43tfdfdgfd