13A: FAHRER WIRFT MUTTER MIT SCHREIENDEM KIND AUS BUS

Ein schreiendes Kleinkind hat am Dienstagvormittag einen kleinen Tumult in einem Bus der Linie 13A ausgelöst. Beziehungsweise, eher die Reaktion des Busfahrers darauf, denn der verwies Mutter und Kind des vollen Busses, er könne angesichts des Geschreies so nicht fahren.

Die Frau hatte den Bus bei der Alser Straße bestiegen, das Kind hatte da schon geweint und zweitweise ziemlich geschrien, wie Kleinkinder das eben tun, und damit für einiges Aufsehen gesorgt: Für Winken, Zulächeln, mit dem andere Fahrgäste versucht hätten es abzulenken — das blieb so vergebens wie die sanften spanischen Beschwichtigungen und Ablenkungsversuche der Mutter, die es auf dem Schoß hatte.

Nach drei Stationen, der Bus war da schon ziemlich voll, reichte es dem Busfahrer offensichtlich mit dem Lärmpegel. Er stand auf, zeigte über die Menge hinweg auf die Frau: „Sie da. Sie müssen mit dem schreienden Kind aussteigen“, sagte er. Und sorgte erst für Verwirrung, dann für Protest: „Ist das Ihr Ernst?“, „Unglaublich!“, „Das ist doch ein Kind“, „Sie können doch nicht ein kleines Kind aus dem Bus werfen weil es weint“, „Unglaublich!“, „haben Sie keine Kinder?“, „was sagen die Wiener Linien dazu?“ waren Wortmeldungen anderer Fahrgäste, die in dem kleinen Tumult bei der Station Strozzigasse fielen.

Wiener Linien prüfen den Fall

Den Busfahrer brachte das nicht zum Einlenken. Er könne so nicht fahren, schließlich verließ die Frau den Bus, erst dann setzte der Lenker die Fahrt trotz anhaltendem Protests zahlreicher Fahrgäste fort.

Geht man bei den Wiener Linien so mit schreienden Kindern um? An sich freilich nicht. „Oberstes Prinzip der Wiener Linien ist es, die Fahrgäste sicher von A nach B zu bringen“. Zu dem Vorfall im Bus der Linie 13A habe man „unverzüglich mit der Prüfung begonnen“. Grundsätzlich aber haben Buslenker unter Umständen das Recht, Fahrgäste aus etwa einem Bus zu verweisen.

„Für die Wiener Linien steht die Sicherheit der Fahrgäste an oberster Stelle. Sollte Gefahr im Verzug sein, sich Fahrgäste unsicher fühlen oder der Lenker oder die Lenkerin bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gestört werden, hat der Lenker oder die Lenkerin das Recht, diese Person bzw. Personen aus dem Bus zu verweisen oder gegebenenfalls die Exekutive heranzuziehen, immer unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit“, heißt es dazu von den Wiener Linien.

2024-05-08T04:39:32Z dg43tfdfdgfd