MäDCHEN (8) IN WIEN MISSBRAUCHT – TäTER (60) VERURTEILT

Heute stand ein 60-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und in ein Therapie-Zentrum eingewiesen.

"Hast du schon die kleinen Enten gesehen?" – Mit dieser Frage lockte ein mittlerweile 60-jähriger Mann vor elf Jahren ein Mädchen (8) in ein Gebüsch und missbrauchte sie. Der Vorfall ereignete sich auf der Donauinsel. Das Mädchen war mit einer 40-köpfigen Kindergruppe eines Sommercamps unterwegs, wie der ORF berichtet.

Der Angeklagte dürfte sich auf der Donauinsel herumgetrieben und dort gezielt nach Opfern Ausschau gehalten haben. Er filmte die Missbrauchshandlungen. Als er fertig war, lies er das Mädchen gehen. Diese berichtete dem Betreuer-Team das Geschehene. Doch trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung gelang dem Mann die Flucht.

Zehn Jahre später kam man dem Mann auf die Spur. Vergangenen Herbst wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dieser war beim Betreiben einer Cannabis-Plantage aufgeflogen. Dabei wurde auch die Kamera und die Aufnahmen des Missbrauchs auf der Donauinsel gefunden.

Es stellte sich heraus, dass der Mann mehrfach vorbestraft war. 17 Jahre hatte er wegen versuchten Mordes in der Justizanstalt Stein verbüßt. Der Mann war Ende Mai 2013 und damit nur sechs Wochen vor dem Missbrauch des kleinen Mädchens in Wien aus seiner Strafhaft bedingt entlassen worden.

Die Auswertung der Speicherträger ergab weitere 245.000 Bilddateien und 1.700 Videos mit Missbrauchsmaterial an Kindern. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, dass er diese Sammlung im Gefängnis von anderen Häftlingen "überspielt bekommen" habe. Zum Missbrauch der damals Achtjährigen war der 60-Jährige geständig: "Ich war auf Kokain und Alkohol. Das soll keine Ausrede sein", sagte er. Er sei "irgendwie mit ihr ins Gespräch gekommen", dann seien "oberflächliche Berührungen" passiert, behauptete er.

Der Mann wurde schließlich heute unter Bedachtnahme auf eine vor wenigen Wochen erfolgte Verurteilung für das Betreiben der Cannabis-Plantage, wofür er zwei Jahre ausgefasst hatte, zu einer insgesamt vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Strafausmaß lag nahe an der gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe. Zusätzlich wurde der 60-Jährige in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, weil der beigezogene Gerichtspsychiater ihm eine hohe Gefährlichkeit bescheinigte.

Letzteres sah der 60-Jährige aber nicht ein. Er nahm das Urteil daher nicht an, sondern erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Dem mittlerweile 19 Jahre alten Opfer des Kinderschänders, das sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, sprach das Gericht einen Betrag von 6.000 Euro für die erlittenen seelischen Schmerzen zu.

2024-07-05T13:47:25Z dg43tfdfdgfd