MITTäTER DES WIENER ATTENTäTERS ERNEUT VOR GERICHT

Am Mittwoch dürfte es am Wiener Straflandesgericht im Prozess gegen drei Mittäter des Attentäters, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen tötete und zahlreiche weitere verletzte, Urteile geben. Verhandelt wird ausschließlich, ob sie Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren. Alle drei wurden bereits rechtskräftig der Beihilfe zum Mord schuldig erkannt und fassten dafür hohe Haftstrafen aus.

Nach knapp 20 Verhandlungstagen wurden die drei jungen Männer im Februar vergangenen Jahres zu 19 und 20 Jahren bzw. lebenslanger Haft verurteilt, weil sie den Attentäter auf verschiedene Arten im Vorfeld des Anschlags unterstützt haben. Diese Schuldsprüche sind rechtskräftig. Vom Obersten Gerichtshof wegen Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie einer zu wenig konkreten Formulierung des Wahrspruchs aufgehoben wurden jedoch die Schuldsprüche wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.

Bei einem ersten Termin Anfang März wurden die drei Angeklagten von Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung befragt. Sollte es keine weiteren Beweisanträge geben, stehen am Mittwoch nur noch die Schlussplädoyers sowie Verlesungen aus dem Akt am Programm. Danach dürften die Geschworenen ein Urteil fällen. Für die Verhandlungsdauer wurde im Großen Schwurgerichtssaal ein Film- und Fotoverbot ausgesprochen.

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