KINDERSTAR IN WIEN MISSBRAUCHT – SCHAUSPIELER GESTEHT

Gegen einen Schauspieler aus Kärnten wurde Anklage erhoben. Er soll versucht haben, einen 13-Jährigen zu sexuellen Handlungen zu drängen.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Schauspieler aus Kärnten erhoben. Er steht im Verdacht, einen 13 Jahre alten, sehr erfolgreichen Kinderdarsteller zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Dem Mann drohen jetzt bis zu fünf Jahre Haft.

Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, soll der bislang unbescholtene Schauspieler, Moderator, Musicaldarsteller und Sprecher hartnäckig und offensiv versucht haben, den Buben zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Das dokumentieren seitenlange Handy-Chats. "Mit der Absicht, diese Handlung aufzunehmen bzw. zumindest mit Screenshots zu sichern", so die Staatsanwaltschaft Wien in der Anklageschrift.

Der 13-Jährige reagierte jedoch abweisend und vertraute sich seiner Mutter an, die Anzeige erstattete.

Auch soll der Kärntner bei einer Produktion in einem großen Wiener Bühnenhaus Kontakte zu teils unmündigen Mitgliedern des dortigen Kinderchors angebahnt haben. Drei Chorbuben schrieb er via Instagram an, wollte sich laut Anklage deren Vertrauen erschleichen – zwei von ihnen brachen den Kontakt ab.

Das große Wiener Bühnenhaus, an dem der Schauspieler tätig war, verhängte sofort ein Hausverbot. Laut "Krone" blieb er jedoch in einer kleineren Produktion als zentraler Darsteller engagiert.

Im Jänner wurden bei einer Hausdurchsuchung Handys, ein Laptop und mehrere USB-Sticks sichergestellt. In einer Beschuldigtenvernehmung zeigt sich der Kärntner geständig. Den Grund für sein ungebührendes Verhalten sieht er in starkem Alkoholkonsum. Sexuelles Interesse leugnet er. Dass der Junge erst 13 Jahre alt sei, "schockiere ihn jetzt selbst".

Wenn die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Versuchs der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen Rechtskraft erlangt, ist noch vor dem Sommer mit einem Prozess zu rechnen.

Das Gesetz sieht bei für die Anbahnung von Sexualkontakten ein Jahr, bei Besitz von Fotos oder Videos mit unmündigen Minderjährigen – siehe Lex Teichtmeister – bis zu fünf Jahre Haft vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

2024-05-09T11:06:24Z dg43tfdfdgfd