GERICHT BERäT üBER RüCKHOLUNG VON SALZBURGER IS-ANHäNGERIN

Am Bundesverwaltungsgericht in Wien wird am Freitag über die Rückkehr der seit zehn Jahren in Syrien lebenden Salzburgerin Maria G. nach Österreich verhandelt. Die Frau verschwand Ende Juni 2014 als 17-Jährige aus ihrem Elternhaus, um sich laut Ansicht der Behörden dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Sie bekam zwei Söhne und lebt seit der Zerschlagung der Terrormiliz in kurdischen Internierungslagern. Das Außenministerium weigerte sich bisher aber, sie zurückzuholen.

2019 wandten sich die Eltern der Salzburgerin mit der Bitte um Rückholung ihrer Tochter und der Enkelkinder an das Außenministerium. Doch dieses stimmte nur zu, die Kinder nach Österreich zu bringen, nicht aber ihre Mutter, was die Familie mit Verweis auf das Wohl der Kinder ablehnte. Da sich die Salzburgerin freiwillig der Terrormiliz IS angeschlossen habe, liege ein besonders hoher Grad der Eigenverschuldung vor, begründete das Ministerium die ablehnende Haltung.

Sollte die Familie am Freitag Recht bekommen und Maria G. tatsächlich heimgeholt werden, erwartet die Frau in Österreich jedenfalls ein Strafverfahren. Ein internationaler Haftbefehl gegen sie war im Vorjahr aufgehoben worden. Laut der Anwältin der Familie ist es das erste Gerichtsverfahren in so einer Angelegenheit in Österreich. Die Verhandlung ist für acht Stunden anberaumt. Sollte sie am Freitag abgeschlossen werden, dürfte die Entscheidung schriftlich ergehen.

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