FRAU STARB NACH OP IM SPITAL – ARZT MUSS VOR GERICHT

Einem Arzt wird grob fahrlässige Tötung angelastet: Im Rahmen der Operation einer 79-Jährigen soll es zu einer "Blutungskomplikation" gekommen sein.

Am Landesgericht in Krems findet am 13. September ein Prozess um den Tod einer 79-Jährigen nach einem Eingriff in einem Spital im Waldviertel statt.

Dem behandelnden Arzt wird Gerichtsangaben vom Montag zufolge grob fahrlässige Tötung angelastet. Der Mediziner soll am 9. Februar 2023 nicht wie vorgesehen agiert haben.

Der Beschuldigte soll damals entgegen der Entscheidung des Teams der entsprechenden Abteilung des Landesklinikums vorgegangen sein. Vorgesehen war bei der betagten Frau demnach ein endoskopischer Eingriff im Bereich des Harnleiters, durchgeführt wurde aber eine Öffnung der Bauchhöhle.

Der Vorwurf im Wortlaut: Der Angeklagte habe "entgegen der Entscheidung des Teams der Abteilung am Landesklinikum (...), dass ein endoskopischer Schienenwechsel mit eventueller Ureterorenoskopie vorzunehmen ist, eine nicht indizierte, explorative palliative Laparotomie an der Patientin (...)  vornahm, wobei es im Rahmen der Operation zu einer Blutungskomplikation kam und ein intraoperativer Gefäßverschluss gesetzt wurde, woraus Durchblutungsstörungen des linken Beines entstanden, die eine Oberschenkelamputation notwendig machten".

Wegen der "Blutungskomplikation" sei ein Gefäßverschluss gesetzt worden. Daraus resultierten aber laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft Durchblutungsstörungen, eine Amputation des Beins folgte. Die 79-Jährige starb schließlich an Herz-Kreislauf-Versagen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

2024-09-02T13:08:40Z dg43tfdfdgfd