FRAU GEKüNDIGT, DANN MUSS SIE NOCH WOHNUNG AUFGEBEN

Eine 40-Jährige war mehr als zwei Jahre in einem Betrieb im Bezirk Baden als Gärtnerin beschäftigt – plötzlich stand sie ohne Job und Zuhause da.

Eine Dienstnehmerin war mehr als zwei Jahre in einem Betrieb im Bezirk Baden als Gärtnerin beschäftigt. An der Adresse des Dienstgebers hatte sie auch eine Wohnung gemietet. Laut Mietvertrag war der Dienstgeber allerdings nicht der Vermieter. Als die Frau vom Dienstgeber gekündigt wurde, sollte sie aber parallel auch die Wohnung zurückgeben.

Für das Räumen und Reinigen behielt der Dienstgeber – nicht der Vermieter - einen großen Teil ihrer offenen Ansprüche ein, die der Frau aus der Endabrechnung noch zustanden. "Das geht natürlich nicht", heißt es seitens der AK Niederösterreich, die der Frau half. "Die Frau wandte sich an die AK. So bekam sie die ihr zustehenden 2.600 Euro nachbezahlt", erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Wie es ist, nicht nur den Job, sondern zeitgleich auch sein Zuhause zu verlieren, erlebte eine 40-jährige Gärtnerin. Denn nachdem ihr der Dienstgeber die Kündigung ausgesprochen hatte, sollte sie binnen kürzester Frist auch ihre Wohnung am Standort des Dienstgebers räumen.

Als sie die Wohnung zurückgab, wurde behauptet, die Wohnung sei verwahrlost. Für das Räumen und Reinigen behielt die Gärtnerei einen Betrag von 2.600 Euro ein. Und zwar von den 2.900 Euro, die ihr aufgrund ihrer Gehaltsabrechnung noch zustanden. Lediglich 341 Euro netto bekam sie ausbezahlt. Die Industrieviertlerin wandte sich deshalb an die AK Niederösterreich.

Wenn Person A jemandem eine Wohnung vermietet, könne nicht Person B – in diesem Fall die Gärtnerei – dafür Geld einbehalten. Deshalb wandte sich die AK-Bezirksstelle Baden an den Betrieb und forderte ihn auf, das ausstehende Geld zu überweisen. Da dieser nicht reagierte, brachte das Rechtsschutzbüro Klage ein. Das Gericht entschied für die Arbeitnehmerin. "Noch bevor der Zahlungsbefehl rechtskräftig wurde, wurde der einbehaltene Betrag – 2.600 Euro – zuzüglich Rechtsanwaltskosten an die Gärtnerin überwiesen", so Wieser über den erfolgreichen Abschluss dieses Falles.

2024-03-28T04:41:05Z dg43tfdfdgfd