ASYLWERBER WEGEN MISSBRAUCHS ANGEKLAGT: "SIE WOLLTE ES"

Zwei Afghanen sollen im Herbst 2023 eine junge Frau in Salzburg vergewaltigt haben. Sie bekannten sich vor Gericht nicht schuldig.

Die Halloween-Nacht 2023 nahm für eine junge Salzburgerin ein schlimmes Ende: Die Frau und ihre Freundin lernten die beiden Angeklagten (22 und 23 Jahre) in einem Nachtlokal in Salzburg kennen. Es wurde viel Alkohol getrunken, das spätere Opfer soll auch Tabletten zu sich genommen haben.

Gemeinsam verließ das Quartett das Lokal und wollte in einer Wohnung, die der Mutter des 23-Jährigen gehört, weiterfeiern. "Eine der Frauen verließ die Wohnung bald wieder. Die zweite Frau war bereits schwer alkoholisiert, als sie der Erstangeklagte gewaltsam auf die Couch drückte, ihr mit Körperkraft die Beine auseinanderdrückte und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog – obwohl sie sich wehrte und das nicht wollte. Auch der zweite Angeklagte verging sich an ihr", erklärte der Staatsanwalt laut "Salzburger Nachrichten" (SN) vor dem Landesgericht.

Die beiden Afghanen wiesen die Vorwürfe energisch zurück und bekannten sich nicht schuldig. "Wir waren alle vier alkoholisiert. Die beiden Mädchen gingen freiwillig mit uns mit. Eine ist dann aber bald wieder weggegangen. Mein Freund ging ihr nach. Ich habe dann mit dem anderen Mädchen geredet. Wir haben uns auf die Couch gelegt. Ich habe sie gefragt, ob wir Sex haben können, und sie wollte das auch. Sie hat sogar selbst meine Hand genommen und auf ihren Genitalbereich gelegt", erzählte der wegen eines Drogendelikts vorbestrafte 23-Jährige laut "SN".

Kurz danach soll dann der Zweitangeklagte wieder in die Wohnung zurückgekommen sein: "Wir waren mit dem Geschlechtsverkehr schon fertig. Da hat mein Freund sie gefragt, ob sie Oralsex an ihm machen will. Und sie hat es gemacht." Auch der 22-jährige Zweitangeklagte beteuerte seine Unschuld, er sei zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Vergewaltigung gar nicht in der Wohnung gewesen.

Der Verteidiger des 23-Jährigen wies darauf hin, dass "die Angaben des angeblichen Opfers sehr widersprüchlich" seien. Die Frau habe klar widerlegbare Angaben gemacht und erst Tage danach Anzeige erstattet. Zudem habe sie große Erinnerungslücken, könne sich aber genau an die Vergewaltigung erinnern.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass die Frau trotz ihrer starken Alkoholisierung klar ausgesagt habe, dass sie vergewaltigt wurde. Zudem seien DNA-Spuren gefunden worden: "Im Geschlechtsbereich des Opfers wurde zwar keine DNA gefunden, weil sie sich anschließend gewaschen hat. Aber an ihrer Bluse wurde von beiden Angeklagten DNA sichergestellt." Die Richterin vertagte den Prozess auf Juni.

2024-04-24T20:05:58Z dg43tfdfdgfd