100.000 € ABGEZOCKT – VERDäCHTIGER IST ILLEGAL IM LAND

Über hundert Flüchtlinge wurden in Wien zu Wucherpreisen in ein Bürogebäude gesteckt. Der Vermieter ist in Haft – er hat keinen Aufenthaltstitel.

Brisante Wende im Fall eines mutmaßlichen Mietbetrügers, der sich in Wien auf Kosten der Ärmsten bereichert haben soll: Der inhaftierte Verdächtige – ein Iraker namens "Abu H." – dürfte selbst gar nicht im Land sein.

Der 29-Jährige besitzt "keine gültige Aufenthaltsberechtigung im Bundesgebiet", heißt es. Laut Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei eine Abschiebung des einschlägig vorbestraften Betrügers nur aufgrund eines fehlenden Heimreisezertifikates nicht möglich gewesen.

Der amtsbekannte Gründer einer Scheinfirma, der deshalb schon länger im Visier der Finanzpolizei war, soll auf Facebook Mieter für ein verfallenes Bürogebäude in der Wiener Dresdnerstraße gesucht haben. Verzweifelte Flüchtlinge meldeten sich mit ihren Familien in Scharen bei ihm und wurden von ihrem Landsmann – so der Verdacht – nach Strich und Faden ausgenommen.

Trotz hoher Mieten (um die 1.000 Euro, exklusive Provisionen in der Höhe von bis zu 3.400 Euro) mussten 38 Familien aus Syrien und dem Irak lieblos in umfunktionierten Büroräumen am Boden kauern, blechten dafür insgesamt 100.000 Euro. Seit einer Razzia am 4. April 2024 – wir berichteten – sind mehr als Hundert Menschen, darunter viele Kinder, ohne Strom.

Die Energieversorgung des Gebäudes war von Haus aus illegal, 25 Zähler seien vom Vermieter manipuliert worden. Der Schaden dafür beträgt allein 200.000 Euro. Seither sitzen die Mieter im Dunkeln, können weder kochen noch waschen oder ihre Geräte laden – "Es ist schlimmer als im Krieg", berichteten sie in "Heute".

Anwalt Gregor Klammer setzt sich für sie ein. Verteidiger Andreas Reichenbach versucht indes, den Verdächtigen zu enthaften. "Es besteht keine Verdunkelungsgefahr, alles ist bestens dokumentiert." Auch Fluchtgefahr bestehe keine. "Mein Mandant lebt mit Frau und Kind hier, ist bestens integriert", so Reichenbach. Die Unschuldsvermutung gilt.

2024-05-08T03:32:32Z dg43tfdfdgfd