KONTROLLE DER WASSERENTNAHME DER LANDWIRTSCHAFT SCHLäGT WELLEN

Das System der Wasserentnahme für Landwirte im Bezirk Neusiedl am See wird derzeit überarbeitet. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH) hat im Zuge dessen von den betroffenen Wassergenossenschaften Informationen über die vergangenen Jahre nachgefordert – in Gols stieß dies allerdings auf Widerstand. Die Obmänner der beiden Golser Genossenschaften traten daraufhin zurück, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.

Matthias Allacher legte seine Funktion als Obmann der Wassergenossenschaft Gols/Mönchhof/Neusiedl am See/Weiden vor wenigen Tagen bei der Vorstandssitzung zurück. Damals aber angeblich noch aus gesundheitlichen Gründen, wie es aus Genossenschaftskreisen heißt. Der Vorsitzende der zweiten Golser Genossenschaft trat ebenfalls zurück. Begründet wird dieser Schritt nun offiziell mit der aus seiner Sicht "überzogenen Bürokratie", welche die BH der Vereinigung bei Strafandrohung abverlange, wie Allacher erklärte: "So geht's nicht. Wir sind Landwirte, keine Büroleute."

Fristerstreckung bis Ende Mai

Werner Falb-Meixner, geschäftsführender Obmann der Interessengemeinschaft Wasser, versucht Ruhe in die Situation zu bringen und erklärt, dass man an "vernünftigen Gesprächen mit der Behörde" interessiert sei: "Uns liegt nichts an Streit oder Auseinandersetzungen." Die BH habe für die Evaluierung und Neuberechnung der Wasserentnahmen die Wasserbücher aus den Jahren 2020 bis 2022 nachgefordert: "Sie brauchen historische Daten. Das können wir machen, dauert aber etwas." Das Ersuchen zur Fristerstreckung bis Ende Mai wurde genehmigt, bestätigt Falb-Meixner. Bei Auflösung einer Genossenschaft müsse jeder einzeln um die Entnahme ansuchen, gibt er zu bedenken. Weitere Möglichkeiten wären, rasch Nachfolger für die beiden Obmänner zu finden, oder man könne andenken, die beiden Genossenschaften in andere zu integrieren, um Einzelansuchen abzuwehren.

Die zuständige Wasserrechtsbehörde für die Erteilung und Überprüfung wasserrechtlicher Bewilligungen von Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Bewässerung sei in diesem Fall die BH Neusiedl, bestätigt Bezirkshauptfrau Ulrike Zschech. Es gebe das gesetzlich vorgegebene Ziel, den Grundwasserbestand in der sensiblen Region langfristig zu sichern. Die Bewilligungen enthalten Auflagen, deren Erfüllung die Behörde auch kontrollieren muss, verwies sie etwa auf Aufzeichnungen, wann und wie lange welche Fruchtart bewässert wurde. Dass die Bewilligungen einzuhalten sind, sei angesichts möglicher Auswirkungen der Klimakrise auf die Wasserwirtschaft auch vom Rechnungshof ausdrücklich betont worden, erinnert Zschech. Auch sie verwies in dem Statement auf den guten Austausch mit der IG Wasser und Falb-Meixner.

Die kleine Posse über Macht, Behörden und Kontrollen wird mit der Lösung der Genossenschaftsfrage in Gols vielleicht ihr Ende finden – die große Wasserproblematik im Seewinkel ist dann aber noch nicht gelöst. (glu, APA, 19.4.2024)

2024-04-19T12:45:56Z dg43tfdfdgfd