„HUNDEFüHRERSCHEIN“ FüR OÖ BESCHLOSSEN

Die Hundeattacke in Naarn in Oberösterreich – eine 60-Jährige wurde von den Hunden der Nachbarin getötet – war Auslöser für eine Debatte, die am Donnerstag im Landtagsbeschluss eines neuen Hundehaltegesetzes für Oberösterreich gemündet ist.

Bisher mussten Hundehalter einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. Jetzt müssen Halter mit großen Hunden (40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilo) eine „Alltagstauglichkeitsüberprüfung“ bestehen. Diese umfasst etwa den konfliktfreien Umgang mit Hunden in alltäglichen Situationen. 

Für sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit Bull und Tosa Inu) gelten höhere Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum – wobei eine Befreiung durch eine verhaltensmedizinische Evaluierung möglich ist.

Neues Hunderegister

Darüber hinaus wird ein neues, oberösterreichweites Hunderegister eingeführt. Dieses soll eine bessere Übersicht und die Weitergabe von Informationen zwischen den Gemeinden ermöglichen. Vermerkt werden darin Informationen über Hundehalter und Hundehalterinnen, Ausbildungen, Vorfälle oder Hundehalteverbote. 

Die Gemeinden erhalten bis zum Inkrafttreten am 1. Dezember 2024 eine Basisversion, diese wird in den darauffolgenden Monaten erweitert.

Apropos Gemeinden: Die Gemeinden erhalten mehr Handhabe durch klare und strengere Regeln bei auffälligen Hunden. Ziel ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden und damit mehr Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. 

Hunde können künftig aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als auffällig erklärt werden, etwa wenn sie durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellen.

2024-07-04T17:27:08Z dg43tfdfdgfd