FRAU RIEF INNERHALB VON 4 TAGEN 172 MAL DEN NOTRUF AN

Alle sind sich einig: Diese Frau (39) gehört nicht ins Gefängnis, sondern braucht unbedingt einen Platz in einer geeigneten Klinik.

Die 39-jährige Frau aus dem Zürcher Oberland bringt Psychiater, Sozialbehörden, Polizei und Justiz zum Verzweifeln und beschäftigt die Ämter seit Jahren.

Mitte April stand sie vor Gericht. In der Anklageschrift wird ihr eine Liste von 35 Delikten vorgeworfen. Drohung, Tätlichkeit, Nötigung, Sachbeschädigung, falscher Alarm und arglistige Sachbeschädigung und vieles mehr. Die Vorfälle hat sie zwischen März und August 2023 verübt. Dies sei nur die Spitze des Eisberges, wie die Staatsanwältin am Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil damals sagte.

So bestellte die Schweizerin auf Namen und Rechnung einer betagten Nachbarin in mindestens zwei Dutzend Fällen Pizzas, Sexspielzeug, Bücher und weitere Gegenstände. Sie klebte mit Ketchup verschmierte Damenbinden an die Haustüre und die Briefkästen vom Mehrfamilienhaus, in dem sie wohnte. Sie warf rohe Eier gegen die Liegenschaft, verschmierte den Lift mit Mayonnaise und Zahnpaste. In einem anderen Fall drohte sie einer Hundehalterin, dass sie die Frau und ihren Hund töten werde, und verschmierte einer Passantin den Mantel mit Mayonnaise.

Im Weiteren rief die IV-Rentnerin aus einer psychiatrischen Klinik innert vier Tagen 172 Mal die Notrufnummer 117 an, an einem anderen Tag waren es knapp hundert Mal. Das gravierendste Delikt war ein falscher Feuerwehralarm. Sie gab unter einem falschen Namen an, dass es im Frisör-Salon gegenüber ihrer Wohnung brenne. Die Rettungskräfte rückten mit einem Großeinsatz von 27 Feuerwehrleuten, zwei Sanitätswagen und vier Polizisten aus. Laut Anklage hat sie dies zu ihrer Belustigung gemacht und die Rettungskräfte vor Ort beschimpft.

Am Prozess Mitte April zeigte sich die Frau geständig. Sie hat vor kurzem zwei Suizidversuche verübt, wie sie sagte. Dank Notarzt und Notfall-App hat sie überlebt: "Ich komme mit meinem Leben nicht zu Recht", sagte die Frau. Sie sieht selber ein, dass sie unbedingt einen geeigneten Platz in einem Pflegeheim mit Betreuung braucht. Momentan hat sie ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Sie wird von einer Beiständin und der Psychiatrie-Spitex unterstützt.

Die Staatsanwältin verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben werden soll. Die Frau leidet laut psychiatrischem Gutachten unter einer leichten Intelligenzminderung und einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung. Die Rückfallgefahr sei sehr hoch. Eine eigentliche Heilung sei nicht möglich. "Sie braucht eine angepasste Behandlung mit Betreuungskonzept in einem Pflegeheim", sagte die Staatsanwältin.

Die Beschuldigte sei schon in vielen Institutionen gewesen, aber wegen ihres Verhaltens jeweils wieder ausgewiesen worden und auf der Straße gelandet. "Dann wurde sie auf Kosten der Steuerzahler von den Sozialbehörden in einem Hotel einquartiert oder sie hat sich selber in ein Spital eingewiesen." Dies müsse verhindert werden, es brauche jetzt ein gerichtliches Urteil, das für die Frau eine stationäre Maßnahme anordnet und sie, falls nötig, auch gegen ihren Willen behandelt wird. "Bis jetzt ist die Frau durch alle sozialen Netze gefallen", fasste die Staatsanwältin zusammen. Dem pflichtete auch der Verteidiger zu: "Meine Mandantin handelt nicht aus schlechtem Willen, sondern sie hat massive Probleme. Sie braucht Hilfe."

2024-05-07T06:27:23Z dg43tfdfdgfd