COVID-MASKE HINDERTE SEX: MIETE ZU RECHT REDUZIERT

Bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens waren durch die Einschränkungen der Corona-Krise besonders stark betroffen – insbesondere die intimeren Gepflogenheiten mancher Österreicherinnen und Österreicher mussten hintangestellt werden. Einem heimischen Swingerclub machte vor allem die Maskenpflicht zu schaffen, weshalb man eigenhändig einfach die Miete reduzierte. Ein kurioses Urteil bestätigt dies nun als gerechtfertigt.

Ein Betrieb sei durch die Maskenpflicht praktisch unmöglich gewesen, zitiert „Der Standard“ die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom März.

„Ungezwungene sexuelle Begegnungen“ kaum möglich„Die verordnete Maskenpflicht verhinderte die Anbahnung und Ausübung ungezwungener – privater und nicht kommerzieller – sexueller Begegnungen Fremder und betraf damit gerade einen Kernbereich des vereinbarten Vertragszwecks“, heißt es in dem Urteil auf Juristendeutsch. Der Betrieb sei damit durch das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kaum möglich gewesen.

Die Entscheidung für den Swingerclub ist dabei durchaus ungewöhnlich, wie der „Standard“ schreibt. So hat der OGH in ähnlichen Fällen eher anders entschieden – der Betreiber eines Bekleidungsgeschäfts, für dessen Kunden die Maskenpflicht offenbar ein Problem darstellte, durfte trotz ähnlicher Klage die Miete nicht reduzieren.

„Maskenbedingte Unlustgefühle“

„Maskenbedingte Unlustgefühle“ alleine hätten „keine Auswirkungen auf die bestandsvertragsmäßige Brauchbarkeit“ eines Geschäfts, lautete die Begründung damals. Im Swingerclub war das aber nun offenbar anders.

Schließlich sei der „Kernbereich“ des vereinbarten Vertragszwecks unmittelbar betroffen gewesen, so das Gericht. Der Betreiber habe daher zu Recht die Mietzahlung gemindert.

2024-04-19T16:29:06Z dg43tfdfdgfd