"SCHWEINE KRIEGEN SPIELZEUG": SP-FRAU VERTEIDIGT GESETZ

Das Gezerre um ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung geht weiter. Nun schaltet sich die zuständige Staatssekretärin in die Causa ein.

Lange haben Tierschutzorganisationen wie der VGT ein Verbot von Vollspaltenböden bei der Schweinehaltung in Österreich gefordert. 2022 kam schließlich Bewegung in die Sache, ein Verbot wurde im Tierschutzgesetz fixiert. Dieses trat Anfang 2023 in Kraft – doch das endgültige Aus sollte erst im Jahr 2040 kommen. Diese Übergangsfrist war vielen Tierschützern zu lange, aber auch dem Verfassungsgerichtshof. Dieser sagte: Bis Mitte 2025 müsse es ein neues Gesetz geben, ansonsten wäre das Verbot sofort zum Tragen gekommen.

ÖVP, SPÖ und NEOS legten nun eine Novellierung des Gesetzes vor. Diese sieht jetzt eine Übergangsfrist bis Juni 2034 geben. Einerseits sollen aber schon zuvor Bedingungen wie die Besatzdichten und Strohversorgung umgesetzt werden müssen, andererseits bleibt aber Betrieben, die erst in jüngster Zeit ihre Ställe adaptierten, 16 Jahre lang Zeit für die Umsetzung. Laut Daten der Statistik Austria und agrarischen Verbänden werden in Österreich etwa 90 Prozent der Mastschweine auf Vollspaltenböden gehalten – vor allem aus Effizienzgründen.

Am späten Freitagabend nahm die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ, Konsumentenschutz und Gesundheit) in der "ZIB2" bei ORF-Moderator Stefan Lenglinger Stellung. Die Übergangsfrist sei nicht zu lange, es sei "eine ausgezeichnete Lösung", attestierte Königsberger-Ludwig. "Wir haben mit dieser Lösung tatsächlich die Übergangsfristen von 17 Jahre auf neun Jahre verkürzt", den Landwirten "Planungssicherheit gegeben" und die verfassungswidrige Lösung der Vorgängerregierung aufgehoben.

Wie solle man verstehen können, dass es bei der Nichtraucherregelung in der Gastronomie eine Übergangsfrist von einem Jahr gegeben habe, nun bei diesem Thema aber eine Übergangsfrist von neun Jahren vorgesehen sei, fragte Lenglinger nach. "Es geht tatsächlich darum, dass man 1. Juni 2034 97 Prozent der Mastbetriebe umgestellt haben müssen", so die Staatssekretärin. "Das ist aus meiner Sicht eine verträgliche Übergangsfrist" für die Betriebe, hieß es, andererseits eine gute frist für den Tierschutz.

Sie "verstehe alle, die vielleicht noch kürzere Übergangsfristen gerne gehabt hätten", so Königsberger-Ludwig, es sei ein Interessensausgleich zwischen Tierschützern und Bauern. "Ich glaube schon, dass das eine wirklich gute Lösung ist." Es sei "uns wirklich wichtig, dass die Bäuerinnen und Bauern auch Planungssicherheit haben", so die Staatssekretärin. Zudem werde es ab 1. Juni 2029 verpflichtend, dass es "organisches Beschäftigungsmaterial" in den Boxen geben müsse. "Die Schweine kriegen Spielzeug, wenn ich das so salopp formulieren darf."

2025-05-09T21:35:51Z