MESSERSTECHER IN PSYCHIATRIE EINGEWIESEN

Ein schizophrener Vorarlberger hatte vergangenen Mai auf zwei Arbeiter eingestochen und diese lebensgefährlich verletzt. Am Freitag stand der Prozess am Landesgericht Feldkirch an.

Angeklagt war der Mann wegen versuchten Mordes. Da der 33-Jährige laut Gerichtsgutachter Reinhard Haller jedoch an einer paranoiden Schizophrenie leidet und zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, stimmte der Geschworenensenat der Empfehlung des Sachverständigen auf Einweisung des Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum zu. Wie lange er dort bleibt, wird in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Opfer mussten notoperiert werden

Zum Fall selbst: Am 27. Mai vergangenen Jahres sind zwei Arbeiter in jenem Haus, in dem der Betroffene mit seinem Vater lebt, mit dem Auswechseln von Türen beschäftigt. Kurz vor der Mittagspause passiert das Unfassbare: Unvermittelt geht der Geisteskranke auf den 53-jährigen Monteur los und rammt ihm ein Küchenmesser in den Bauch.

Als ihm der 29-jährige Arbeitskollege zu Hilfe eilt, wird auch er niedergestochen. Eine Not-OP rettet ihnen das Leben. Nach der Tat gelang es dem Vater, seinen Sohn vorübergehend festzuhalten. Dieser riss sich jedoch los und verschanzte sich mit dem Messer im Haus. Er konnte schließlich unter Anwendung eines Teasers von Einsatzkräften der Cobra überwältigt und festgenommen werden.

Haller: „Der Betroffene fühlte sich bedroht“An die Tat erinnern kann sich der Betroffene nicht. Im Prozess gibt der Gerichtspsychiater Aufschluss über den Geisteszustand des Patienten und dessen Leben: „Der Betroffene fühlte sich von den Arbeitern bedroht und beging die Tat in einem höchst psychotischen Zustand.“ Bereits 2019 habe der junge Mann selbstständig das Landeskrankenhaus Rankweil aufgesucht.

„Dort gab er an, misstrauisch zu sein und sich vor den Nachbarn zu fürchten. Außerdem war er davon überzeugt, dass ihm Internetdaten gestohlen würden“, berichtet Haller. „Damals begann sich seine Geisteskrankheit zu manifestieren.“ Laut Primar eine mögliche Folge des starken Drogenkonsums des Betroffenen seit seiner Jugend. Wie lange der Patient nun im geschlossenen Vollzug des forensisch-therapeutischen Zentrums bleiben muss, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

2025-01-17T17:31:48Z