ERMORDETE 13-JäHRIGE: HöCHSTGERICHT BESTäTIGT STRENGE STRAFEN

Dieses Verbrechen ist selbst für die langjährig tätigen Richter des Obersten Gerichtshofes (OGH) außergewöhnlich. „Selbst uns ist ein so hoher Grad an Schuld kaum je untergekommen“, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats, Rudolf Lässig, am Mittwoch im Rahmen der Berufungsverhandlung im Wiener Justizpalast.

Gemeint ist der Fall „Leonie“ und damit der Tod ebendieser 13-jährigen Schülerin - das Mädchen war am 26. Juni 2021 von drei Männern unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden. Das Opfer starb durch Ersticken infolge einer Überdosis Ecstasy.

Im Dezember 2022 waren die erstinstanzlichen Urteile ergangen. Der 24-jährige Täter bekam eine lebenslange Haftstrafe. Der 19-jährige Zweitangeklagte, in dessen Wohnung das Verbrechen verübt worden war, erhielt 20 Jahre Gefängnis. Der 20-jährige Drittangeklagte, der behauptet hatte, der Freund der 13-Jährigen zu sein, wurde für 19 Jahre hinter Gitter geschickt. Das aus Afghanistan nach Österreich geflüchtete Trio brachte danach Rechtsmittel gegen die Urteile ein. Über diese entschied nun der OGH.

Zwei Angeklagte wurden vorgeführt

Kurz erklärt: Keines der Rechtsmittel hatte Erfolg. Es blieb durchgehend bei den in der ersten Instanz verhängten Strafen. Über den 20-Jährigen hat der OGH bereits vor einiger Zeit in nicht öffentlicher Sitzung entschieden. Somit ist dessen Urteil bereits rechtskräftig.

Der 24-Jährige und der 19-Jährige waren am Mittwoch von der Justizwache zur Berufungsverhandlung vorgeführt worden. Die beiden verzichteten allerdings darauf sogenannte Schlussworte an den Senat zu richten. Ihre Anwälte erläuterten kurz die eingebrachten Rechtsmittel, nämlich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung seitens des 24-Jährigen und Berufung seitens des 19-Jährigen.

Der OGH trat dem Ansinnen auf Strafreduktion mit sehr deutlichen Worten entgegen. Die Männer hätten „das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, geradezu zur Sache degradiert“. Leonie sei „von den drei Männern aufs Übelste sexuell missbraucht worden“. Weiter: „Auch danach wurde das Mädchen wie eine Sache behandelt.“ Die Sterbende sei schließlich „genommen und wie ein Gegenstand auf der Straße abgelegt worden“. Insbesondere die Vergiftung durch Drogen sei „speziell einschlägig“, bedenke man, dass der 24-Jährige - derjenige, der die Drogen in ein Getränk der 13-Jährigen gemischt hatte, bereits drei Mal wegen Drogenhandels verurteilt wurde.  

2023-05-31T12:43:08Z dg43tfdfdgfd