HUNDEHALTER AN DER KURZEN LEINE: WAS DAS NEUE GESETZ IN NÖ VORSIEHT

Hielt man Hunde früher vor allem als Hüter von Hof und Vieh, sind sie heute für viele zu treuen Gefährten im Alltag geworden. Wie die Aufgaben und die Rolle der Vierbeiner haben sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Hundehaltung weiterentwickelt. In Niederösterreich tritt mit heute, 1. Juni, eine neuerliche Anpassung in Kraft.

Mehr Sicherheit für alle

Die vor rund einem Jahr noch beschlossene Gesetzesnovelle solle in erster Linie mehr Sicherheit für alle Beteiligten bringen – und nimmt vor allem Hundebesitzer an die kürzere Linie. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Ich schaffe mir einen Hund an. Was muss ich tun?
Wer sich ab heute einen neuen oder auch zusätzlichen Hund zulegt, muss die Gemeinde unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Bei der Meldung des Hundes muss der Besitzer nicht nur seinen Namen und Wohnort angeben, sondern auch umfassende Angaben über seinen vierbeinigen Begleiter mitteilen.
Erfasst werden etwa Rasse und Farbe sowie Geschlecht und Alter des Hundes, aber auch der Name des Züchters beziehungsweise der Bezugsort des Tiers. Zusätzlich muss nun ein Nachweis über die entsprechende Sachkunde sowie über eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

➤Mehr dazu: Warum Sachkundenachweise wichtig sind

Was ist ein Sachkundenachweis?
Das Gesetz schreibt jetzt einen Hundepass vor. Dafür müssen Tierhalter eine dreistündige Theorieschulung absolvieren – zwei Stunden bei einem Hundetrainer, eine bei einem Tierarzt.
Grundsätzlich sollte dieser Nachweis bei der Meldung des neuen Hundes vorgelegt werden, er kann aber auch bis zu sechs Monate im Nachhinein eingereicht werden. Wer den Sachkundenachweis einmal erworben hat, muss ihn nicht wieder auffrischen.
Wie gut muss ich als Besitzer versichert sein?
In der Gesetzesnovelle wird auch eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Um künftig einen Hund in Niederösterreich halten zu dürfen, muss eine Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro nachgewiesen werden.
 

Stimmen aus der Praxis

Der Hund bleibt nicht alleine, er verhält sich aggressiv gegenüber anderen Hunden oder Menschen oder er hat Ernährungsprobleme  – das sind laut Hundecoach Roland Raske aus Drosendorf (Bezirk Horn) die häufigsten Probleme in der Hundehaltung. 

Dass man diese Schwierigkeiten mit einem dreistündigen Kurs vorbeugen kann, wie er nun als Sachkundenachweis vom Land NÖ verlangt wird, hält Raske aber für unwahrscheinlich. „Die Novelle geht am Ziel vorbei. Hundebesitzern müsste eher eine dauerhafte Beratungsstelle geboten werden“, so der Hundecoach mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung.  

Entsprechendes Wissen über Tierhaltung müsse laut Tierschutz Austria bereits früh in der Schule vermittelt werden und nicht erst, wenn man sich einen Hund anschafft. „Prinzipiell begrüßen wir den Hundepass aber natürlich“, heißt es von den Tierschützern. 

Absolute Grenze "schwierig"

Eine absolute Obergrenze zu ziehen, sei aus ihrer Sicht schwierig. „Missstände kann es bei einem, bei zwei oder eben auch bei fünf oder mehr Hunden geben“, so Tierschutz Austria. Um Animal Hoarding zu bekämpfen brauche es eher „eine stärkere Kooperation zwischen Behörden und Tierschutzvereinen“, denn entsprechende Fälle seien oft schon lange im Umfeld oder der Nachbarschaft bekannt. 

Wie viele Hunde darf ich halten?
Ab heute darf nur noch eine beschränkte Anzahl von Hunden in einem Haushalt gehalten werden. Das Gesetz sieht eine Obergrenze von insgesamt fünf Hunden vor. Geht von den Tieren ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aus oder gelten die Hunde als auffällig, dürfen sogar nur zwei Hunde in einem Haushalt gehalten werden.
Mit dieser strengen Beschränkung will das Land Niederösterreich künftig vor allem dem Animal Hoarding – gemeint ist das krankhafte Sammeln und Halten von vielen Tieren – einen Riegel vorschieben.

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